Aufmaß im Bau – Grundlagen, digitale Formate & Abrechnung
Sie haben Ihre Bauleistung erbracht und stehen jetzt vor dem Aufmaß? Willkommen im Herzstück der Bauabrechnung. In diesem Ratgeber erklären wir aus über 30 Jahren Praxis mit Baubetrieben, was ein Aufmaß wirklich ist, warum die Formate DA11 und X31 immer wieder auftauchen und wie Sie beides mit einer Excel-Tabelle und der passenden GAEB-Software an den Auftraggeber übergeben.
Kurz gesagt: Digital ausgetauscht wird das Aufmaß nach REB 23.003, entweder als DA11 (Textformat, klassisch) oder als X31 (XML, aktuell). Wir bieten dafür die kostenpflichtige Erweiterung Excel-Aufmaß-XRechnung, mit der Sie Ansätze in Excel schreiben und beide Formate per Klick exportieren. Die Basis-Software GAEB-Online 2025 ist als Testversion kostenlos und läuft ohne Zeitlimit.
Was ist ein Aufmaß im Bau?
Ein Aufmaß ist immer die Abrechnungsgrundlage nach erbrachter Leistung. Sie dokumentieren damit, was Sie gebaut oder geliefert haben, und Sie weisen mit Ansätzen und Formeln nach, wie sich die Mengen für die Abrechnung zusammensetzen. Ein Beispiel aus dem Alltag: Sie haben in einem Wohnhaus die Innenwände verputzt. Statt eine Gesamtsumme zu behaupten, notieren Sie pro Raum die Wände in der Form Länge mal Höhe, ziehen die Fensteröffnungen ab, und der Auftraggeber kann jede Position mit dem Bautagebuch abgleichen und in seiner AVA-Software prüfen.
Damit das alles reibungslos funktioniert, gehören ein paar Kernangaben in jedes Aufmaß: die Position aus dem Leistungsverzeichnis (mit ihrer OZ), die Einheit (m, m², m³, Stück), die Rechenansätze mit Formeln und die daraus berechneten Ergebnismengen. Optional kommen der Bauabschnitt, die Aufmaßblatt-Nummer und Erläuterungen dazu – besonders wenn Nachträge oder Sonderleistungen mitrechnen sollen.
Aufmaß, Rechnung, Angebot: was ist eigentlich was?
Die drei Dokumente (oder besser Themen) werden oft in einem Atemzug genannt, gehören aber in verschiedene Phasen des Projektes. Vor Baubeginn schreiben Sie ein Angebot auf Basis des vom Auftraggeber übermittelten Leistungsverzeichnisses. Darin steht: „So viel kostet der Quadratmeter Putz." Nach der Putz aufgebracht wurde erstellen Sie das Aufmaß und dokumentieren: „So viele Quadratmeter Putz habe ich tatsächlich in den Räumen aufgetragen." Erst wenn beides zusammenkommt, entsteht die Rechnung: Einheitspreis mal geprüfte Menge ergibt den Rechnungsbetrag.
Wenn das Aufmaß fehlt oder unvollständig ist, dauert es mit der Bezahlung. Bei öffentlichen Auftraggebern haben wir Fälle gesehen, in denen Rechnungen wochenlang liegenblieben, weil eine Position fehlerhaft aufgemessen oder nicht richtig dokumentiert waren. Deshalb lohnt sich der Aufwand, das Aufmaß von Anfang an strukturiert zu führen.
Wer macht das Aufmaß? Papier oder digital?
Ein Aufmaß erstellt immer der Auftragnehmer, also der Betrieb, der die Leistung erbracht hat. Ganz früher auf einem Aufmaßblock, heute in einer Excel-Tabelle, einer AVA-Software oder einfach mit Excel und GAEB-Online 2025. Öffentliche Ausschreibungen fordern seit Jahren digitale Aufmaße nach REB 23.003 – als DA11- oder X31-Dateien. Auch viele private Bauherren mit größerem Volumen setzen inzwischen auf digitale Formate, weil ihre AVA-Software sonst die Aufmaße nicht direkt einlesen kann und sie ohne eine passende Datei vom Auftragnehmer unnötige Mehrarbeit haben.
REB 23.003: das Regelwerk hinter dem digitalen Aufmaß
Die Regelungen für die elektronische Bauabrechnung (REB) sind ein einheitliches Regelwerk, ursprünglich vom Bundesbauministerium erarbeitet. Die Ausgabe 23.003 beschreibt speziell den Aufmaß-Datenaustausch. Ziel des Ganzen: alle Beteiligten sollen mit demselben Datenmodell arbeiten, damit die Prüfsoftware auf Auftraggeber-Seite die Mengen automatisch nachrechnen kann.
Konkret regelt REB 23.003 den Aufbau der Datenfelder (Position, Aufmaßblatt, Ansatz, Ergebnismenge) sowie die Syntax der Formeln. Wir arbeiten seit den 1990ern mit dem Standard und sagen ehrlich: die Regelung ist trocken formuliert, aber technisch überschaubar. Sobald Ihre Software das Format sauber schreibt, müssen Sie sich um die REB-Spezifikation praktisch nicht mehr kümmern.
Formate im Überblick: DA11 und X31
Zwei Formate transportieren Aufmaßdaten nach REB 23.003. Inhaltlich sind sie fast identisch (immer Rechenansätze), technisch aber grundverschieden:
| Aspekt | DA11 | X31 |
|---|---|---|
| Grundlage | GAEB 90, klassisches Textformat | GAEB DA XML, XML-basiert |
| Datei-Endung | .d11 oder .DA11 | .x31 oder .X31 |
| Struktur | Feste Zeilen mit Satzkennungen | Hierarchische XML-Tags |
| Aktualität | Alter Standard, aber weit verbreitet | Standard bei neuen Ausschreibungen |
| Erweiterbarkeit | Begrenzt | Optionale Felder problemlos möglich |
Welches Format Sie brauchen, sagt Ihnen die Ausschreibung oder der Auftraggeber. Wenn Sie die Wahl haben, empfehlen wir das Format GAEB-X31. Wenn Sie noch mit älterer Prüfsoftware auf der Gegenseite zu tun haben, bleibt die DA11-Datei aber ein sinnvoller Kompromiss. Details in unseren Vertiefungs-Ratgebern DA11 erklärt und GAEB X31 erklärt.
Wer erstellt und wer bekommt das Aufmaß?
Der Auftragnehmer – also Ihr Betrieb – erstellt das Aufmaß auf Basis der tatsächlichen Leistung. Länge, Fläche, Rauminhalt oder Stückzahl mit den zugehörigen Formeln. Der Auftraggeber (Bauherr, Architekturbüro, öffentliches Bauamt) importiert das Aufmaß in seine Prüfsoftware, sichtet Ergebnismengen und Ansätze, gibt frei oder kürzt strittige Positionen. Bei größeren öffentlichen Aufträgen kommt zusätzlich ein externer Prüfer ins Spiel, der beispielsweise für Rechnungshof oder Fördermittelgeber kontrolliert, ob die abgerechneten Mengen mit dem Vertrag übereinstimmen. Genau dieser Prüfer braucht ein maschinenlesbares Format – PDF oder Excel-Tabellen sind für ihn Zusatzarbeit.
Aufmaß in Excel erfassen: warum es (fast) alle so machen
Excel ist im Bauhandwerk und in mittelständischen Baufirmen mit Abstand das häufigste Aufmaßwerkzeug. Der Grund ist ganz banal: jeder hat es, jeder kennt es, Formeln lassen sich flexibel schreiben. Der Haken: Excel kennt weder REB 23.003 noch DA11 oder X31. Sie können also fleißig aufmessen, aber der Auftraggeber kann Ihre Tabelle nicht einlesen.
Genau für diese Lücke haben wir die Erweiterung "Excel-Aufmaß XRechnung" für GAEB-Online 2025 gebaut: ein Zusatz für GAEB-Online 2025, der aus Ihrer Excel-Datei eine regelkonforme DA11- oder X31-Datei erzeugt. Sie arbeiten weiter wie gewohnt in Excel – Positionen, Ansätze, Formeln – und drücken am Ende auf Export. Was rauskommt, kann jeder Prüfer und jede AVA-Software auf Auftraggeber-Seite direkt einlesen. Wenn Sie das Prinzip einmal live sehen wollen: es gibt eine 7-Tage-Demoversion (siehe unten).
Vom Aufmaß zur Rechnung, und weiter zur XRechnung
Das Aufmaß ist der Beleg. Die Rechnung baut immer auf dem Aufmaß auf. Für Bauleistungen an öffentliche Auftraggeber muss die Rechnung oft als XRechnung 3.0 (EN 16931) übermittelt werden – sonst nimmt der Empfänger sie schlicht nicht an. Zusammen ergibt sich ein durchgängiger Ablauf:
Sie erfassen die Mengen und Ansätze in einer Excel-Vorlage, exportieren daraus eine DA11- oder X31-Datei, senden diese Datei an den Auftraggeber und warten die Prüfung ab. Sobald die Mengen freigegeben sind, generieren Sie aus denselben Excel-Daten eine XRechnung 3.0. Die Preise stehen im Angebot, die Mengen kommen aus dem vom Auftraggeber geprüften Aufmaß – und Sie müssen nichts doppelt eintippen.
Das Auftrags-LV als DA86
In der Regel basiert ein Aufmaß auf der Austauschphase GAEB DA86, dem sogenannten Auftrags-LV oder auch DA86-Datei genannt. Diese Datei enthält die vertraglich vereinbarten Leistungen und ausgeschrieben LV-Mengen. Viele Auftraggeber versuchen diese Arbeit immer wieder an Ihre Auftragnehmer abzuwälzen. Das Auftrags-LV muss der Auftraggeber aus seiner AVA-Software erstellen und dies ist nicht die Sache des Auftragnehmers.
Fünf Aufmaß-Fehler, die wir immer wieder mitbekommen
- Die OZ passt nicht zum LV. Der Klassiker. Die Prüfsoftware auf der anderen Seite vergleicht Ordnungszahlen exakt und weist die Datei ab, sobald eine Position im Aufmaß nicht 1:1 im ursprünglichen LV steht. Sie müssen immer die Original-OZ übernehmen – OZ für Nachtragspositionen immer vorher mit dem Auftraggeber abstimmen.
- Nur Ergebnismenge, keine Rechennsätze. Wer nur die fertige Menge ohne Rechenansatz einträgt, macht dem Prüfer das Leben schwer und verspielt sein Argumentationsmaterial. Daher: Immer eine Rechenformel erfassen, außer Sie liefern 2 Stück oder es geht um Pauschal einmal Einrichten der Baustelle.
- Auftraggeber hat bestimmte Vorgaben. Wenn Ihr Auftraggeber Ihnen zum Beispiel bestimmte Blattnummern für das Aufmaß vorgibt, sind diese einzuhalten und Sie müssen diese erfassen.
- Falsches Format geschickt. DA11 statt X31 (oder umgekehrt) landet gerne im Papierkorb des Auftraggebers. Steht das Zielformat nicht in der Ausschreibung, kurz beim Prüfer nachfragen – das ist schneller als ein zweiter Anlauf.
- Vorher nachfragen! Vorher mit dem Auftraggeber offene Fragen zu Dateiformaten klären, erspart immer wieder unnötige Arbeit.
Häufige Fragen zum Aufmaß
Was ist ein Aufmaß im Bau?
Beim Aufmaß schreiben Sie auf, was Sie tatsächlich gebaut oder eingebaut haben: Meter, Quadratmeter, Kubikmeter oder Stückzahlen. Der Auftraggeber prüft diese Mengen, gibt sie frei und zahlt danach die Rechnung. Ohne prüfbares Aufmaß geht bei öffentlichen Bauherren praktisch nichts. Deshalb hat sich die Regelung REB 23.003 mit den Datei-Formaten DA11 und X31 als Standard etabliert.
Ist REB 23.003 heute noch aktuell?
Ja, REB 23.003 ist unverändert der Standard für den digitalen Aufmaß-Austausch. Sowohl DA11 als auch X31 setzen darauf auf. Bei öffentlichen Auftraggebern führt kaum ein Weg an X31 nach REB 23.003 vorbei – die Prüfsoftware auf der anderen Seite erwartet genau dieses Format.
Was ist der Unterschied zwischen DA11 und X31?
Inhaltlich transportieren beide dieselben Aufmaßdaten. DA11 ist das ältere Textformat aus der GAEB-90-Zeit mit fester Zeilenstruktur. X31 ist der XML-Nachfolger und heute der Standard bei neuen Ausschreibungen. Details in unseren Ratgebern DA11 erklärt und GAEB X31 erklärt.
Wie erstelle ich ein GAEB-Aufmaß aus Excel?
Mit der Erweiterung Excel-Aufmaß für GAEB-Online 2025 tragen Sie Ansätze und Formeln direkt in eine Excel-Vorlage ein. Beim Export macht die Software daraus eine regelkonforme DA11- oder X31-Datei. Sie brauchen keine separate Aufmaßsoftware – Excel und die Erweiterung reichen.
Kann ich das Aufmaß direkt in eine Rechnung überführen?
Ja. Sobald der Auftraggeber die Aufmaßmengen freigegeben hat, erzeugen Sie aus derselben Excel-Grundlage eine XRechnung 3.0 nach EN 16931. Für Bauleistungen an öffentliche Auftraggeber ist die XRechnung ohnehin Pflicht.
Was tun, wenn der Auftraggeber ein bestimmtes Format fordert?
Klären Sie das am besten schon beim Vertrag. Steht in den Ausschreibungsunterlagen X31, geben Sie X31 ab. Verlangt jemand DA11, machen Sie DA11 – GAEB-Online 2025 unterstützt beide Formate und Sie wählen den Ziel-Typ beim Export. Uneinheitlich sind übrigens vor allem kommunale Auftraggeber; große Bauämter fordern fast durchgehend X31.
Fazit
Ein sauberes Aufmaß ist keine unnötige Bürokratie oder Arbeitsbeschaffung, sondern gegründet Ihren Zahlungsanspruch in einer strukturierten und für den Auftraggeber einfach lesbaren Form. Wer die Dateiformate DA11 und GAEB-X31 einmal verstanden hat, spart sich unnötige Diskussionen mit Prüfern und hat damit in der Regel immer kürzere Zahlungsziele. Wir haben die Erweiterung Excel-Aufmaß-XRechnung entwickelt, weil viele unserer Kunden nicht auf Excel verzichten wollen und Excel selbst nichts vom GAEB-Regelwerk weiß. Mit der Kombination aus GAEB-Online 2025 und Excel-Aufmaß decken Sie den kompletten Weg ab: Ansätze in Excel, Export nach DA11 oder X31, spätere XRechnung 3.0 aus derselben Grundlage.
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Testen Sie die Erweiterung Excel-Aufmaß XRechnung volle 7 Tage lang mit allen Funktionen direkt in Excel. Die Demoversion ist digital signiert.
Die Demoversion läuft eigenständig in Excel und benötigt kein GAEB-Online 2025. Sie sehen darin, wie Sie ein Aufmaß erfassen, die Mengen in eine Rechnung übernehmen und daraus eine DA11, GAEB X31 oder XRechnung erzeugen.
Demo-Version laden (Demo-Aufmass-XRechnung.exe)
Voraussetzung: Microsoft Excel auf dem PC (Windows). VBA-Makros müssen zulässig sein.
Hinweis: Sollte Ihr Virenscanner die digital signierte Datei melden, legen Sie bitte eine Ausnahme an.
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