AGB & Lizenzvereinbarungen über die Lizensierung der Software GAEB-Online 2023 sowie aller Erweiterungen für GAEB-Online 2023

(nachfolgend die Software genannt)

zwischen

- Kunde -

und

gaeb-online, Ulrike Braun, Kraichgaustraße 15, 75045 Walzbachtal - nachfolgend Lizenzgeber genannt -

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer, Händler oder Gewerbetreibende, die beim Kauf in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handeln. Kunde im Sinne dieser AGB / Lizenzvereinbarung ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
Unsere Angebote richten sich NICHT an Verbraucher. Verbraucher im Sinne dieser AGB / Lizenzvereinbarung ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

(2) Der Lizenzgeber überlässt dem Kunden auf Dauer die Software. Mit der Software, die für die Branchen der Handwerker und Bauausführenden entwickelt wurde, kann der Kunde GAEB Ausschreibungen öffnen, anzeigen und drucken, Angebotspreise erfassen und ein elektronisches Angebot direkt als GAEB D84 abgeben.

(3) entfällt

(4) Der vorliegende Vertrag regelt nicht die Anpassung und Weiterentwicklung der Software, die Softwarepflege, die Einweisung oder die Durchführung von Schulungen durch den Lizenzgeber. Solche Leistungen werden nur auf Grundlage von gesondert geschlossenen Vereinbarungen erbracht.

(5) Der Lizenzgeber überlässt die Software ausschließlich auf der Grundlage dieses Vertrages. Vertragsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn der Lizenzgeber diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Installation der Software und Leistungsumfang

(1) Die Software besteht aus Programm und Online-Hilfe. Die Lieferung der Software erfolgt per online Datenabruf in deutscher Sprache.

(2) Der Kunde erhält die Software im Maschinencode. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nicht.

(3) Die Installation der Software auf der Systemumgebung des Kunden nimmt dieser selbst vor.

(4) Die Software kann nur auf einem Computer genutzt werden. Soll die Software auf einem weiteren Computer genutzt werden ist eine zusätzliche Lizenzgebühr zu entrichten.

(5) Darstellungen in Testprogrammen, Produkt- und Projektbeschreibungen stellen, sofern nicht ausdrücklich als solche bezeichnet, keine Beschaffenheitsgarantien dar.

(6) Der Kunde erhält erst nach Eingang der Zahlung einen entsprechenden Aktivierungs-Code um die Software online über das Internet aktivieren. Fordert der Kunde den Lizenzschlüssel per E-Mail an, erhält er den Lizenzschlüssel (Freigabenummer für die Vollversion) per E-Mail.

(7) Der Aktivierungs-Code oder der Lizenzschlüssel gelten für die Nutzung der Software auf einem Computer.

(8) Erst mit erfolgreicher Aktivierung ist die Software durch den Kunden nutzbar.

(9) Supportleistungen für die Software werden nur per E-Mail unter info@gaeb-online.de erbracht.

(10) Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, den Support und die Wartung für die Software einzustellen, sobald diese das Ende ihrer Lebensdauer ("End-of-Life" oder "EOL") erreicht hat. Der Nutzer erkennt an und akzeptiert, dass der Lizenzgeber grundsätzlich die zwei letzten Programmgenerationen unterstützt. Sobald eine neue Programmgeneration veröffentlicht wird, wird die älteste unterstützte Generation als Teil des EOL-Prozesses betrachtet. Im Falle des EOL behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, die Software mit einer Ankündigung von 3 Monaten abzukündigen oder einzustellen. Ein EOL einer Programmgenerationen einer bedeutet, dass keine weiteren Updates, Patches, Fehlerkorrekturen, Ersatzlizenzen, Reaktivierungen oder technischen Support für die Software bereitgestellt werden. Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für Schäden, Verluste oder Probleme, die sich aus der Einstellung des Supports für die Software ergeben. Für Kunden, deren Software das EOL erreicht hat, bietet der Lizenzgeber die Möglichkeit, eine jeweils aktuelle Programmgenerationen der Software zu einem vergünstigten Preis zu erwerben. Dieses Angebot steht für eine begrenzte Zeit nach der Einstellung des Supports zur Verfügung und unterliegt den geltenden Lizenzvereinbarungen.

§ 3 Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Die vom Lizenzgeber gelieferte Software (Programm und Online-Hilfe) ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an der Software sowie an sonstigen im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlassenen Unterlagen stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich dem Lizenzgeber zu.

(2) Der Lizenzgeber räumt dem Kunden ein nicht-ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht ein, die Software in seinem Betrieb für eigene Zwecke und wie in diesem Vertrag und in der Online-Hilfe beschrieben zu nutzen. Der Kunde ist berechtigt, die Software im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung zu vervielfältigen. Er darf die Software maximal auf einem Computer gleichzeitig nutzen.

(3) Der Kunde darf die für einen sicheren Betrieb notwendigen Sicherungskopien erstellen. Diese sind als solche zu kennzeichnen und (soweit technisch möglich) mit dem Urheberrechtsvermerk des Originaldatenträgers zu versehen. Die Online-Hilfe darf nur für betriebsinterne Zwecke kopiert werden.

(4) Die in der Software enthaltenen Copyright-Vermerke, Markenzeichen, andere Rechtsvorbehalte, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienenden Merkmale dürfen nicht verändert oder unkenntlich gemacht werden.

(5) Der Kunde darf die Software an einen Dritten nur dann weitergeben, wenn der Lizenzgeber dem vorher schriftlich zugestimmt hat und sich dieser mit der Weitergeltung der Vertragsbedingungen einverstanden erklärt. Gibt der Kunde die Software an einen Dritten weiter, so stellt er die Nutzung der Software endgültig ein und behält keine Kopien zurück.

(6) Alle anderen Arten der Verwertung der Software, insbesondere die Übersetzung, Bearbeitung, das Arrangement, andere Umarbeitungen (ausgenommen die Ausnahmen nach §§ 69d, 69e UrhG) und die sonstige Verbreitung der Software (offline oder online) sowie deren Vermietung und Verleih bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Lizenzgebers.

(7) Wird die vertragsgemäße Nutzung der Software ohne Verschulden des Lizenzgebers durch Schutzrechte beeinträchtigt, so ist der Lizenzgeber berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. Der Lizenzgeber wird den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen. Der Kunde ist in diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet. Sonstige Ansprüche oder Rechte des Kunden bleiben unberührt.

(8) Der Lizenzgeber kann die Nutzungsrechte aus wichtigem Grund widerrufen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit einem erheblichen Teil der Vergütung in Zahlungsverzug gerät oder wenn der Kunde die Nutzungsbedingungen nicht einhält und dies auch auf schriftliche Abmahnung mit Widerrufsandrohung durch den Lizenzgeber nicht sofort unterlässt. Bei Widerruf der Nutzungsrechte wird der Kunde die Originalsoftware und vorhandene Kopien herausgeben und gespeicherte Programme löschen. Auf Anforderung des Lizenzgebers wird er die Herausgabe und Löschung schriftlich versichern.

§ 4 Widerrufsrecht

Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Verkäufers.

§ 5 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet. Er wird die Software gründlich auf deren Verwendbarkeit zu dem von ihm beabsichtigten Zweck testen, bevor er diese operativ einsetzt. Weiterhin wird er seine Daten nach dem Stand der Technik sichern. Er stellt sicher, dass die aktuellen Daten aus in maschinenlesbarer Form bereitgehaltenen Datenbeständen mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind.

(2) Der Kunde trifft angemessene Maßnahmen, um die Software vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen.

§ 6 Termine, Verzögerungen

(1) Liefertermine gelten nur annähernd, sofern sie der Lizenzgeber nicht schriftlich als verbindlich bezeichnet hat. Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, der Lizenzgeber hat die Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten zu vertreten.

(2) Der Eintritt des Verzugs des Lizenzgebers bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.

§ 7 Vergütung, Zahlungsbedingungen

(1) Der Lizenzgeber überlässt dem Kunden die Software gegen auf der Web-Seite www.gaeb-online.de genannte Lizenzgebühr.

(2) Alle Preise sind Nettopreise, zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

§ 8 Lizenz / Lizensierung / Lizenz Übertragung

(1) Bei der Einzelplatzversion der Software handelt es sich um eine Computergebundene Lizenz (Node Locked). Der jeweilige Lizenzschlüssel (Freigabenummer für die Vollversion) ist damit nur für den Computer gültig, auf dem die Aktivierung ausgeführt wurde.

(2) Vor der Verwendung der Software muss der Kunde die Software online über das Internet aktivieren. Falls der Computer des Kunden nicht mit dem Internet verbunden oder ein Zugriff auf den Aktivierungs-Server des Lizenzgebers durch Einstellungen des Kunden blockiert ist, kann ein Lizenzschlüssel auch per E-Mail angefordert werden.

(3) Im Rahmen der Lizenzgebühr ist der Kunde berechtigt die Lizenz auf einen anderen Computer zu übertragen. Hierzu stellt die Software eine entsprechende Funktion zur Verfügung. Eine Lizenzübertragung ist immer nur möglich wenn dem Kunden auf dessen Computer noch eine aktivierte Version der Software (Vollversion) vorliegt und die Lizenzübertragung von diesem Computer aus erfolgt. Ist dies nicht der Fall (z.B. nach Diebstahl), besteht kein Anspruch des Kunden auf einen kostenlosen Ersatz.

(4) Bei Änderungen der Hardware-Konfiguration des Computers des Kunden muss die Lizenz zunächst gelöscht und dann nach den Änderungen der Hardware-Konfiguration wieder aktiviert werden. Hierzu stellt die Software eine entsprechende Funktion zur Verfügung. Mit der Löschung der Lizenz wird ein eindeutiger Lösch-Code erzeugt über den die Berechtigung des Kunden vom Lizenzgeber geprüft wird. Nur bei einem vorhandenen und korrekten Lösch-Code kann kostenlos eine Lizenz vom Lizenzgeber erstellt werden. Ist dies nicht der Fall, besteht kein Anspruch des Kunden auf einen kostenlosen Ersatz.

§ 9 Gewährleistung

(1) Der Lizenzgeber verschafft dem Kunden die Software frei von Sach- und Rechtsmängeln. Keine Mängel sind solche Funktionsbeeinträchtigungen, die aus der vom Kunden zur Verfügung gestellten Hardware- und Software-Umgebung, Fehlbedienung, externen schadhaften Daten, Störungen von Computernetzen oder sonstigen aus dem Risikobereich des Kunden stammenden Gründen resultieren. Soweit Mängel vorliegen, stehen dem Kunden nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.

(2) Für Software, die vom Kunden geändert worden ist, übernimmt der Lizenzgeber keine Gewährleistung, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den gemeldeten Mangel nicht ursächlich ist.

(3) Der Lizenzgeber erbringt Gewährleistung bei Sachmängeln durch Nacherfüllung, und zwar nach seiner Wahl durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Die Nacherfüllung kann insbesondere durch Überlassen eines neuen Programmstandes oder dadurch erfolgen, dass der Lizenzgeber Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Ein neuer Programmstand muss vom Kunden auch dann übernommen werden, wenn dies für ihn zu einem hinnehmbaren Anpassungsaufwand führt.

§ 10 Haftung

(1) Der Lizenzgeber haftet für Schäden, die durch fehlende von ihm zugesicherte Eigenschaften entstanden sind, sowie für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

(2) Der Lizenzgeber haftet nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden. Er haftet jedoch bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für unmittelbare Schäden bis zu einem Betrag in Höhe des doppelten Betrages der vom Kunden bezahlten Lizenzgebühr. Bei Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber nicht für mittelbare und Folgeschäden (insbesondere entgangenen Gewinn und Produktionsausfall).

(3) Ebenfalls haftet der Lizenzgeber nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass der Lizenzgeber deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.

(4) Dem Kunden ist bekannt, dass er im Rahmen seiner Verpflichtung zur Schadensminderung eine regelmäßige Sicherung seiner Daten vorzunehmen und im Falle eines vermuteten Fehlers an der Software alle zumutbaren zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen hat.

§ 11 Verjährung

(1) Abweichend von § 438 I Nr. 3 und § 634a Abs1 Nr. 1 BGB beträgt beim Verkauf oder der Entwicklung von Software die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln 12 Monate ab Download.

(2) Unberührt bleiben die gesetzlichen Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter bei Arglist des Lizenzgebers und für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher (§479 BGB).

(3) Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Maschinen beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Kunden gem. § 9 ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 12 Geheimhaltung und Datenschutz

(1) Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden vom Lizenzgeber selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten kann auf unserer Webseite unter https://www.gaeb-online.de im Abschnitt Datenschutz nachgelesen werden (Direktlink https://www.gaeb-online.de/gaeb-data.html).

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Alle Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Die Vertragspartner genügen diesem Erfordernis auch durch Übersendung von Dokumenten in Textform, insbesondere durch Fax oder E-Mail, soweit nicht für einzelne Erklärungen etwas anderes bestimmt ist. Die Schriftformabrede selbst kann nur schriftlich aufgehoben werden.

(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, wird der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner werden die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung ersetzen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Dasselbe gilt für Vertragslücken.

(3) Sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Karlsruhe sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder falls er einem solchen gleichgestellt ist oder falls er seinen Sitz oder seine Niederlassung im Ausland hat.

gaeb-online, Ulrike Braun, Kraichgaustraße 15, 75045 Walzbachtal, +49 7203 346506