Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

gaeb-online

Inhaberin: Ulrike Braun, Kraichgaustraße 15, D 75045 Walzbachtal

§ 1 Geltungsbereich

(1)  Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(2)  Für den Verkauf unserer Standardsoftware, für im Rahmen des Kaufvertrages vereinbarte Dienstleistungen und für vorvertragliche Schuldverhältnisse gelten im unternehmerischen Verkehr ausschließlich diese Allgemeinen Vertragsbedingungen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(3)  Auch wenn beim künftigen Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich etwas anderes.

(4)  Für die Lieferung der Standardsoftware gelten ergänzend die § 433 ff. BGB.

§ 2 Vertragsschluss

(1)  Die Angebote von gaeb-online sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie werden schriftlich als bindend bezeichnet.

(2)  Eine rechtliche Bindung kommt nur durch eine Übersendung einer Rechnung durch uns und Zahlung des Kaufpreises durch den Kunden zustande.

(3)  Sofern wir uns im Rahmen des Vertragsabschlusses eines Dienstleisters bedienen, gelten ergänzend dessen Bedingungen.

§ 3 Vertragsgegenstand

(1)  Gegenstand des Vertrags ist die dauerhafte Überlassung des in der Auftragsbestätigung genannten Computerprogramms im Objektcode inklusive der zugehörigen Benutzerdokumentation und Onlinehilfe („Vertragssoftware“) und die Einräumung der in § 4 beschriebenen Nutzungsrechte für einen Rechner (Node-Lock). Die Hardware und Softwareumgebung, innerhalb derer die Vertragssoftware einzusetzen ist, ist in der Produktbeschreibung festgelegt.

(2)  Die Lieferung der Vertragssoftware erfolgt im Wege des Downloads. gaeb-online stellt dem Kunden die Vertragssoftware und die Benutzerdokumentation auf seiner Homepage zum Download bereit. Nach Zahlungseingang des Kaufpreises erhält der Kunde den Lizenzschlüssel per E-Mail. Beim Kauf einer Version auf einem USB-Stick wird die Ware nach Zahlungseingang von gaeb-online per Einschreiben-Einwurf mit der Deutschen Post verschickt.

(3)  Die Beschaffenheit der Vertragssoftware ergibt sich abschließend aus der auf unserer Homepage veröffentlichten Produktbeschreibung. Die darin enthaltenen Angaben sind als Leistungsbeschreibungen zu verstehen und nicht als Garantien. Eine Garantie wird nur gewährt, wenn sie als solche ausdrücklich bezeichnet worden ist.

(4)  Installations- und Konfigurationsleistungen sind nicht Gegenstand des Vertrags.

§ 4 Rechteeinräumung / Änderung der Hardware

(1)  Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung des Entgelts ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Recht zur Nutzung der Vertragssoftware. Die Vertragssoftware darf nur durch maximal die Anzahl natürlicher Personen gleichzeitig genutzt werden, die der vom Kunden erworbenen Lizenzen entspricht (Arbeitsplätze). Die zulässige Nutzung umfasst die Installation der Vertragssoftware, das Laden in den Arbeitsspeicher sowie den bestimmungsgemäßen Gebrauch durch den Kunden. Die Anzahl der Lizenzen sowie Art und Umfang der Nutzung bestimmen sich im Übrigen nach der Rechnung. In keinem Fall hat der Kunde das Recht, die erworbene Vertragssoftware zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren, sie drahtgebunden oder drahtlos öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen oder sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, z.B. im Wege des Application Service Providing oder als „Software as a Service“. Abs. 4 bleibt unberührt.

(2)  Der Kunde ist berechtigt, eine Sicherungskopie zu erstellen, wenn dies zur Sicherung der künftigen Nutzung erforderlich ist. Der Kunde wird auf der erstellten Sicherungskopie den Vermerk „Sicherungskopie“ sowie einen Urheberrechtsvermerk des Herstellers sichtbar anbringen.

(3)  Der Kunde ist ausschließlich dann berechtigt, die Vertragssoftware zu dekompilieren und zu vervielfältigen, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist. Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass gaeb-online dem Kunden die hierzu notwendigen Informationen auf Anforderung nicht innerhalb angemessener Frist zugänglich gemacht hat.

(4)  Der Kunde ist berechtigt, die erworbene Kopie der Vertragssoftware einem Dritten dauerhaft zu überlassen. In diesem Fall wird er die Nutzung des Programms vollständig aufgeben, sämtliche installierten Kopien des Programms von seinen Rechnern entfernen und sämtliche auf anderen Datenträgern befindlichen Kopien löschen, sofern er nicht gesetzlich zu einer längeren Aufbewahrung verpflichtet ist. Auf Anforderung von gaeb-online wird der Kunde ihm die vollständige Durchführung der genannten Maßnahmen schriftlich bestätigen oder ihm gegebenenfalls die Gründe für eine längere Aufbewahrung darlegen. Des Weiteren wird der Kunde mit dem Dritten ausdrücklich die Beachtung des Umfangs der Rechtseinräumung gemäß diesem § 4 vereinbaren. Eine Aufspaltung erworbener Lizenzvolumenpakete ist nicht zulässig.

(5)  Nutzt der Kunde die Vertragssoftware in einem Umfang, der die erworbenen Nutzungsrechte qualitativ (im Hinblick auf die Art der gestatteten Nutzung) oder quantitativ (im Hinblick auf die Anzahl der erworbenen Lizenzen) überschreitet, so wird er unverzüglich die zur erlaubten Nutzung notwendigen Nutzungsrechte erwerben. Unterlässt er dies, so wird gaeb-online die ihm zustehenden Rechte geltend machen.

(6)  Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht von der Vertragssoftware entfernt oder verändert werden.

(7)  Die Lizenz- bzw. Aktivierungscodes für Einzelplatzversion und Terminalserver sind hardwaregebunden (Node-Lock). Bei Änderungen der Hardware-Konfiguration des Rechners des Kunden, auf dem das Programm installiert ist, muss die vergebene Lizenz des Vertragsgegenstands zunächst vom Kunden gelöscht und dann nach den erfolgten Änderungen der Hardware-Konfiguration von ihm wieder aktiviert werden. Die Vertragssoftware enthält eine entsprechende Funktion, die von dem Kunden in jedem Fall genutzt werden muss. Mit dem Löschen der Lizenz mit dieser Funktion wird von der Software ein Lösch-Code erzeugt. Anhand dieses Lösch-Codes wird die ursprüngliche Vergabe der Lizenz an den Kunden und deren Löschung von gaeb-online geprüft. Wird auf Grundlage des so erstellten Lösch-Codes die Berechtigung nachgewiesen, erhält der Kunde ohne gesonderte Kosten einen neuen Lizenzschlüssel zur weiteren Nutzung. Eine Vergabe des neuen Lizenzschlüssels ohne vorherige Erstellung eines Lösch-Codes anhand des beschriebenen Verfahrens, ist nicht möglich.

§ 5 Entgelt, Fälligkeit und Verzug

(1)  Der Kaufpreis ergibt sich aus der Rechnung.

(2)  Sämtliche Preise verstehen sich netto, d.h. ausschließlich der ggf. anfallenden Mehrwertsteuer.

(3)  Der Kunde ist vorleistungspflichtig. Die Zahlung ist vor der Mitteilung des Lizenzschlüssels bzw. Aktivierungscodes zu leisten.

§ 6 Support Updates / Patches

(1)  Supportleistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages. Davon unberührt bleiben die Rechte des Kunden im Zusammenhang mit der Gewährleistung gem. § 7.

(2)  gaeb-online erbringt etwaige Supportleistungen ohne Rechtspflicht. Besondere Reaktionszeiten sind nicht vereinbart. Supportanfragen werden ausschließlich per E-Mail unter info@gaeb-online.de zwischen 9:00 und 17:00 Uhr entgegengenommen und üblicherweise spätestens am Folgetag beantwortet. Ferner können Anfragen über den WhatsApp Chat auf der Homepage gestellt werden.

(3)  Soweit Supportleistungen erbracht werden, beziehen sich diese nur auf die zwei letzten Programmgenerationen. Für die jeweils zuletzt veröffentlichte Programmgeneration werden maximal für zwei Jahre kostenlose Updates zur Verfügung gestellt. Nach dem Release einer neuen Programmgeneration werden keine Updates für vorangegangene Programmversionen mehr geliefert („End of Life“/EOL). Kunden haben jedoch für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten nach dem Release Anspruch darauf, die neue Programmgeneration für einen um 20 % reduzierten Kaufpreis zu erwerben. Ein EOL einer Programmgeneration bedeutet, dass keine weiteren Updates, Patches, Fehlerkorrekturen, Ersatzlizenzen, Reaktivierungen oder technischen Support für die Software bereitgestellt werden. Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für Schäden, Verluste oder Probleme, die sich aus der Einstellung des Supports für die Software ergeben. Das Recht von gaeb-online, nach zwei Jahren auch keine neue Programmgeneration mehr auf den Markt zu bringen und die Updates einzustellen, bleibt unberührt.

§ 7 Gewährleistung

(1)  gaeb-online leistet Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit sowie dafür, dass der Kunde die Vertragssoftware ohne Verstoß gegen Rechte Dritter nutzen kann. Die Sachmängelgewährleistung gilt nicht für Mängel, die darauf beruhen, dass die Vertragssoftware in einer Hardware und Softwareumgebung eingesetzt wird, die den in der Produktbeschreibung genannten Anforderungen nicht gerecht wird oder für Änderungen und Modifikationen, die der Kunde an der Software vorgenommen hat, ohne hierzu kraft Gesetzes, dieses Vertrages oder aufgrund einer vorherigen schriftlichen Zustimmung von gaeb-online berechtigt zu sein.

(2)  Der Kunde hat die Vertragssoftware unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und diese bei Vorliegen gaeb-online unverzüglich mitzuteilen, ansonsten ist eine Gewährleistung für diese Mängel ausgeschlossen. Entsprechendes gilt, wenn sich später ein solcher Mangel zeigt. § 377 HGB findet Anwendung.

(3)  gaeb-online ist im Falle eines Sachmangels zunächst zur Nacherfüllung berechtigt, d.h. nach eigener Wahl zur Beseitigung des Mangels („Nachbesserung“) oder Ersatzlieferung. Im Rahmen der Ersatzlieferung wird der Kunde gegebenenfalls einen neuen Stand der Software übernehmen, es sei denn dies führt zu unzumutbaren Beeinträchtigungen. Bei Rechtsmängeln wird gaeb-online dem Kunden nach eigener Wahl eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Vertragssoftware verschaffen oder diese so abändern, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden.

(4)  Das Recht des Kunden, im Falle des zweimaligen Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach seiner Wahl den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurück zu treten, bleibt unberührt. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht bei unerheblichen Mängeln. Macht der Kunde Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen geltend, so haftet gaeb-online nach § 8.

(5)  Mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen verjähren Gewährleistungsansprüche aufgrund von Sachmängeln in einem Jahr. Die Verjährung beginnt nach Mitteilung und Freischaltung der Zugangsdaten für den Downloadbereich; bei Versendung des Lizenzschlüssels ab dessen Zugang und bei Versand eines USB-Sticks ab Datum der Zustellung des Einschreiben-Einwurf beim Kunden. Für Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen gilt § 8.

§ 8 Haftung

(1)  gaeb-online leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Sach- und Rechtsmängeln, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:

a)  Die Haftung bei Vorsatz, Arglist und aus Garantie ist unbeschränkt.

b)  Bei grober Fahrlässigkeit haftet gaeb-online in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.

c)  Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) haftet gaeb-online in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens, höchstens jedoch mit EUR 10.000,00 je Schadensfall.

(2)  gaeb-online bleibt der Einwand des Mitverschuldens vorbehalten. Der Besteller hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Abwehr von Schadsoftware nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik.

(3)  Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen ohne Änderungen.

§ 9 Sonstiges

(1)  Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.

(2)  Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.

(3)  Erfüllungsort ist Walzbachtal.

(4)  Ausschließlicher Gerichtsstand ist Karlsruhe-Durlach.