JavaScript muß für eine Suche aktiviert sein!

GAEB-Online 2025

Tutorial anschauen

Schauen Sie bitte zuerst immer das komplette Tutorial: EFB-Rückwärtskalkulation an. Diese animierte Schritt für Schritt Anleitung spart jede Menge Zeit und hilft Ihnen die Prozesse besser zu verstehen.

Makros aktivieren

Lesen Sie danach den Abschnitt Makros aktivieren.

Lohnkosten erfassen

Erfassen Sie in GAEB-Online 2025 unter Einstellungen bei Lohnkosten die Lohnkosten und Zuschläge. Diese werden beim Aufruf aus GAEB-Online 2025 auf das Blatt Lohn- und Verteilung in Excel übertragen. In den gelben Feldern müssen Sie später dann noch die Zuschläge verteilen.

LV mit Preisen übergeben

Das GAEB-LV mit den Preisen wird in GAEB-Online 2025 geöffnet und von dort an die EFB-Rückwärtskalkulation übergeben.

Zuschläge für LV verteilen

Tragen Sie auf dem Blatt Lohn- und Verteilung einmalig ein, wie sich die Zuschläge prozentual aufteilen. Die Summe aller Werte muss bei dieser ersten Verteilung genau 100 % ergeben. Diese 100-%-Verteilung dient als Basis, um die Einheitspreise aller LV-Positionen prozentual aufzuteilen.

Zuschläge im EFB 221

Sobald die Zuschläge auf dem Blatt Lohn- und Verteilung einmalig mit 100 % verteilt sind, werden die Einheitspreise aller LV-Positionen entsprechend auf die einzelnen Kostenarten aufgeteilt. Diese Verteilung dient als Grundlage für die Kalkulation. Im nächsten Schritt können Sie die Zuschläge an die tatsächlichen Werte Ihres Betriebs anpassen – also beispielsweise Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn und Unternehmensstruktur eintragen. Diese Anpassung erfolgt direkt im Formblatt EFB 221, Abschnitt 2 („Zuschläge auf die Einzelkosten"). Die ursprüngliche Aufteilung der Einheitspreise in der Urkalkulation bleibt davon unberührt.

Müssen die Zuschläge immer 100 % ergeben?

Nur für die erste Aufteilung der Preise. Die Prozentwerte der ersten Aufteilung werden automatisch in Abschnitt 2 des Blatts EFB 221 übertragen. Dort können die Zuschläge anschließend an die tatsächliche Kalkulation Ihres Betriebs angepasst werden – z. B. nach Gemeinkosten- oder Unternehmensstruktur. Diese Anpassungen beeinflussen nicht die ursprüngliche Aufteilung der Einheitspreise.

EFB 221 und EFB 223 ausdrucken

Die Blätter EFB-221 und EFB-223 werden nun automatisch gefüllt und können dort ausgedruckt werden. In den Blättern können Sie die gelben Felder noch ergänzen.

 

 

Copyright 2014 bis 2026: gaeb-online