
Erfassen Sie zuerst die Stammdaten. Danach können Sie ein GAEB-Leistungsverzeichnis (LV) mit Preisen an die Erweiterung EFB-Rückwärtskalkulation übergeben.
1. Öffnen Sie eine GAEB DA83 mit Preisen.
2. Klicken Sie im Menü EFB-Kalkulation auf Rückwärtskalkulation EFB 221+223.

3. Geben Sie der Datei einen Namen Ihrer Wahl. Klicken Sie dann auf Speichern. Das Programm speichert eine Excel-Datei mit dem von Ihnen vorgegebenen Namen und der Endung .xlsm.
Ändern Sie die Endung .xlsm auf keinen Fall.
Microsoft Excel öffnet sich. Die Lohnkosten und Zuschläge aus den Stammdaten stehen dann im Blatt „Lohn- und Verteilung“ der Excel-Tabelle. Erfassen Sie dort die Zuschläge für die Einzelkosten der Teilleistungen. Diese Zuschläge teilen die Preise jeder Position nachträglich auf. Erfassen Sie deshalb alle Zuschläge.
⚠️ Wichtig: Die Summe aller Zuschläge muss immer 100 % betragen. Sonst lassen sich die Preise nicht korrekt aufteilen.
Öffnen Sie in GAEB-Online 2025 die GAEB DA83 mit Preisen. Übergeben Sie diese an die Excel-Vorlage. Dort legen Sie den Mittellohn und die Zuschläge für die Kostenarten fest. Die Erweiterung EFB-Rückwärtskalkulation erstellt daraus das passende EFB 221 und EFB 223.
Öffnen Sie in GAEB-Online 2025 die Datei GAEB DA83. Importieren Sie anschließend die passende GAEB DA84 mit den Preisen. Übergeben Sie das Ergebnis an die Excel-Vorlage. Dort legen Sie den Mittellohn und die Zuschläge für die Kostenarten fest. Die Erweiterung EFB-Rückwärtskalkulation erstellt daraus automatisch das passende EFB 221 und EFB 223.
In einer GAEB DA84 fehlen die Mengen. Mit einer DA84 allein ist deshalb keine Rückwärtskalkulation möglich. Sie benötigen in diesem Fall immer die GAEB DA83 und die passende GAEB DA84.