Microsoft Excel öffnet sich. Die Lohnkosten und Zuschläge aus den Stammdaten stehen danach auf dem Blatt Lohn- und Verteilung. Erfassen Sie dort nun die Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen.

Über diese Zuschläge teilt die Erweiterung die Preise jeder Position nachträglich in die Kostenarten auf. Sie müssen die Zuschläge für diese Aufteilung daher erfassen.
⚠️ Wichtig: Die Summe der Zuschläge muss immer 100 % ergeben. Sonst ist eine korrekte Aufteilung der Preise nicht möglich.
Achten Sie deshalb auf die Anzeige in der Tabelle. Dort sehen Sie, ob die Summe der Zuschläge 100 % ergibt.
Auf dem Blatt Urkalkulation steht zunächst das übergebene Leistungsverzeichnis (LV) mit den Preisen. Anhand Ihrer Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen teilt die Erweiterung die Preise des LV im Blatt Urkalkulation nun in die Kostenarten auf.

Der GP des LV (Gesamtpreis) stimmt nur dann mit dem GP nach Aufteilung überein, wenn die Summe der Zuschläge in jeder Position genau 100 % ergibt. Achten Sie deshalb immer auf die letzte Spalte Hinweis. Dort muss der Text „OK“ stehen.
Die EFB-Rückwärtskalkulation verteilt die Kostenarten für jede Position im LV zunächst gleichmäßig. Haben einzelne Positionen einen hohen Lohn- oder Materialanteil, dann passen Sie deren Prozentwerte nach der Verteilung auf dem Blatt Urkalkulation an. Das Gleiche gilt für Leistungen, die zum Beispiel nur Nachunternehmer erbringen.
Nach der Aufteilung für die EP des LV passen Sie die Zuschläge im Abschnitt 2 des Formblatts EFB 221 nochmals an Ihren Betrieb an. Lesen Sie dazu auch die FAQ: Zuschläge verteilen.
Bei Zuschlagspositionen ergibt sich der Gesamtpreis (GP) aus einem Zuschlag, den das LV vorgibt. Die Erweiterung multipliziert diesen Zuschlag mit dem Einheitspreis (EP) im LV. Deshalb legt sie bei Zuschlagspositionen für den Lohnanteil immer automatisch einen Prozentsatz von „1“ fest.
Möchten Sie das anpassen, dann muss die Summe der Anteile für die Kostenarten wieder „1“ ergeben. Nur so stimmt der GP des LV mit dem GP nach Aufteilung überein.
