Die erste Verteilung auf dem Blatt Lohn- und Verteilung muss immer 100 % ergeben – sie bildet die Basis für die Einheitspreise. Im EFB 221 können die Zuschläge danach frei angepasst werden.
Öffnen Sie das Blatt Lohn- und Verteilung und tragen Sie einmalig ein, wie sich die Zuschläge prozentual auf die einzelnen Kostenarten aufteilen. Diese Eingabe muss nur einmal vorgenommen werden und bildet die Grundlage für alle weiteren Berechnungen. Die erste Aufteilung muss immer 100% betragen.
Die 100-%-Verteilung stellt sicher, dass die Einheitspreise aller LV-Positionen vollständig und lückenlos aufgeteilt werden. Nur wenn die Summe genau 100 % ergibt, ist gewährleistet, dass kein Kostenanteil verloren geht oder doppelt gewertet wird und damit mit den Summen aus dem LV übereinstimmen.
Nein – die 100-%-Regel gilt nur für die erste Verteilung auf dem Blatt Lohn- und Verteilung. Die dort eingetragenen Prozentwerte werden automatisch in Abschnitt 2 des Blatts EFB 221 („Zuschläge auf die Einzelkosten") als Ausgangswerte übertragen. Direkt im Formblatt EFB 221 können die Zuschläge dann an die tatsächliche Kalkulation Ihres Betriebs angepasst werden – etwa nach Ihrer Gemeinkosten- oder Unternehmensstruktur.

Wichtig: Diese Anpassungen im EFB 221 beeinflussen nicht die ursprüngliche Aufteilung der Einheitspreise auf dem Blatt Lohn- und Verteilung.