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GAEB-Online 2025

Die erste Verteilung auf dem Blatt Lohn- und Verteilung muss immer 100 % ergeben. Sie ist die Basis für die Einheitspreise. Im EFB 221 passen Sie die Zuschläge danach frei an.

Wie trage ich die Zuschläge ein?

Öffnen Sie das Blatt Lohn- und Verteilung. Tragen Sie dort einmalig ein, wie sich die Zuschläge prozentual auf die einzelnen Kostenarten aufteilen. Diese Eingabe machen Sie nur ein einziges Mal. Sie ist die Grundlage für alle weiteren Berechnungen. Die erste Aufteilung muss immer 100 % ergeben.

Warum müssen es bei der ersten Verteilung 100 % sein?

Die 100-%-Verteilung sorgt dafür, dass sich die Einheitspreise aller LV-Positionen vollständig und lückenlos aufteilen. Nur bei genau 100 % geht kein Kostenanteil verloren und wird kein Anteil doppelt gewertet. So stimmen die Werte auch mit den Summen aus dem Leistungsverzeichnis überein.

Müssen die Zuschläge immer 100 % ergeben?

Nein. Die 100-%-Regel gilt nur für die erste Verteilung auf dem Blatt Lohn- und Verteilung. Die dort eingetragenen Prozentwerte übernimmt das Programm automatisch als Ausgangswerte in Abschnitt 2 des Blatts EFB 221 („Zuschläge auf die Einzelkosten“). Direkt im Formblatt EFB 221 passen Sie die Zuschläge dann an die tatsächliche Kalkulation Ihres Betriebs an, etwa an Ihre Gemeinkosten- oder Unternehmensstruktur.

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⚠️ Wichtig: Diese Anpassungen im EFB 221 ändern nicht die ursprüngliche Aufteilung der Einheitspreise auf dem Blatt Lohn- und Verteilung.

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