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GAEB-Online 2025

Bevor Sie die Erweiterung EFB-Kalkulation nutzen, erfassen Sie Ihre Stammdaten. Öffnen Sie dazu in GAEB-Online 2025 die Einstellungen und wechseln Sie auf das Register Lohnkosten.

Hier tragen Sie nur Ihre durchschnittlichen Basiswerte ein. In jeder Kalkulation passen Sie diese Werte je Bauvorhaben in Excel auf dem Blatt Lohn- und Zuschläge an.

Die Werte benötigen Sie für die Urkalkulation und für das Formblatt EFB 221.

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⚠️ Beachten Sie: Der Mittellohn und die Zuschläge sind je Bauvorhaben anders. Passen Sie diese Werte in jeder Kalkulation neu an. In den Stammdaten von GAEB-Online 2025 stehen nur Ihre durchschnittlichen Basiswerte.

Mittellohn

Der Mittellohn ist der durchschnittliche Bruttostundenlohn der Beschäftigten, die direkt an der Ausführung eines Auftrags beteiligt sind. In die Berechnung fließen die Vergütungen von Meistern, Vorarbeitern, Gesellen, Hilfskräften und gewerblichen Auszubildenden ein. Dazu kommen sämtliche Lohnzuschläge und Lohnzulagen.

Lohnzusatzkosten

Lohnzusatzkosten heißen auch Lohngebundene Kosten. Sie erfassen diese als Zuschlag auf den Mittellohn (ML). Dazu gehören alle gesetzlichen und tariflichen Sozialkosten. Die Zuschläge lagen im Jahr 2024 je nach Gewerk und Region zwischen 80 % und 90 %. Das ist ein grober und unverbindlicher Richtwert.

Lohnnebenkosten

Lohnnebenkosten erfassen Sie ebenfalls als Zuschlag auf den Mittellohn (ML). Dazu gehören in der Regel Fahrtkosten der Arbeitnehmer sowie Zuschüsse für Verpflegung oder Verpflegungsmehraufwände. Die Zuschläge lagen im Jahr 2024 je nach Entfernung zur Baustelle und Region zwischen 8 % und 15 %. Auch das ist ein grober und unverbindlicher Richtwert.

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