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GAEB-Online 2023

Um die Erweiterung "EFB-Kalkulation" verwenden zu können, erfassen Sie zuerst in "GAEB-Online 2023" in den Einstellungen auf dem Register Lohnkosten Ihre Stammdaten. Dies sind zunächst nur Ihre durchschnittlichen Basiswertewerte, die dann in jeder Kalkulation je Bauvorhaben in Excel auf dem Blatt Lohn- und Zuschläge angepasst werden können.

Diese werden für die Urkalkulation und das Formblatt EFB 221 benötigt.

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Beachten Sie bitte, dass der Mittellohn und die für eine Kalkulation zugrundeliegenden Zuschläge je Bauvorhaben anders sind und hier ggf. immer neu angepasst werden müssen. Hier erfassen Sie in den Stammdaten von "GAEB-Online 2023" nur Ihre durchschnittlichen Basiswertewerte, die dann in jeder Kalkulation je Bauvorhaben angepasst werden müssen.

Lohnzusatzkosten oder auch Lohngebundene Kosten werden als Zuschlag auf den Mittellohn (ML) erfasst. Hier werden alle gesetzlichen und tariflichen Sozialkosten erfasst. Die Zuschläge lagen im Jahr 2021 je nach Gewerk und Region als grober und unverbindlicher Richtwert zwischen 70% und 80%.

Lohnnebenkosten werden ebenfalls als Zuschlag auf den Mittellohn (ML) erfasst. Hier werden in der Regel Kosten für zum Beispiel Fahrtkosten der Arbeitnehmer, Zuschüsse für Verpflegung bzw. Verpflegungsmehraufwände erfasst. Die Zuschläge lagen im Jahr 2021 je nach Entfernung zur Baustelle sowie der Region als grober und unverbindlicher Richtwert zwischen 3% und 10%.

 

 

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