Der Import einer Excel-Datei läuft in logischen Schritten ab. Am Ende steht Ihre Datei in einem GAEB-Format. Lesen Sie dazu auch das Thema Häufige Fehler.

1. Starten Sie den Import über das Symbol Import Excel in der Menüleiste.

2. Der Importdialog zeigt Ihnen nochmals alle wichtigen Informationen an. Legen Sie im unteren Bereich die Optionen für den Import fest. Klicken Sie dann auf Weiter...

3. Erfassen Sie danach die Daten für das Projekt und für das Leistungsverzeichnis (LV). Dazu gehören zum Beispiel LV-Name und Bezeichnung. Haben Sie bei den Optionen für den Import Preisanteile oder Zeiteinheiten festgelegt? Dann erfassen Sie deren Bezeichnung hier. Konvertieren Sie öfter eine Excel-Datei in GAEB, dann legen Sie dafür am besten die Voreinstellungen fest. Klicken Sie danach auf Weiter...

4. Wählen Sie die Excel- oder OpenOffice-Datei aus, die Sie in ein GAEB-Format konvertieren möchten. Klicken Sie danach auf Öffnen.
5. Sie sehen die Excel-Datei zunächst in einer Vorschau. Dort ergänzen oder ändern Sie Ihre Daten. In diesem Fenster können Sie auch die Excel-Datei verändern, Zeilen löschen oder neue Zeilen einfügen.
6. Arbeiten Sie nicht mit unserer Musterdatei? Dann definieren Sie hier noch die Spaltenköpfe. Ziehen Sie dazu den Spaltenkopf aus der Auswahl auf die passende Spalte der Excel-Tabelle. Lesen Sie dazu den Abschnitt Excel Spaltenköpfe zuordnen. Arbeiten Sie mit unserer Musterdatei, entfällt dieser Schritt.
7. Sind die Zuordnungen fertig, dann lassen Sie das Programm zuerst prüfen. Es prüft, ob es die Excel-Datei in dieser Form und mit diesen Spaltenköpfen einlesen kann. Klicken Sie dazu auf Testen. Das Ergebnis erscheint in einem Hinweisfenster.

8. Hat der Test keine Fehler gefunden, dann klicken Sie auf Importieren. GAEB-Online 2025 zeigt die Daten danach als GAEB XML Datei im Format X80 an. Lesen Sie dazu auch das Thema Häufige Fehler.
Von dort speichern Sie die Datei mit Speichern als in jedes andere GAEB-Format, das Sie brauchen. Möchten Sie die erzeugte GAEB-Datei nochmals prüfen? Dann lesen Sie den Abschnitt GAEB-Datei nochmals prüfen.