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GAEB-Online 2025

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Kalkulation in GAEB übernehmen

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Die Einheitspreise, die Sie in der Urkalkulation errechnet haben, können Sie wieder in die GAEB-Datei importieren. Daraus erzeugen Sie eine D84. Importiert wird die von Ihnen erzeugte Datei mit der Endung .xlsm.

Voraussetzung

Auf dem Blatt Urkalkulation muss die erste Zeile zwei Spaltenüberschriften tragen: in der Spalte A1 den Text „OZ“ und in der Spalte Z1 den Text „EP“. Das ist die Standardeinstellung der EFB-Vorlage, sofern Sie diese nicht geändert haben.

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So importieren Sie die Preise

Starten Sie den Import über die Funktion Preise aus MS-Excel importieren. Lesen Sie dazu auch den Abschnitt Werte wieder importieren. Beachten Sie außerdem das Thema Rundungsfehler im EFB 221.

Import Lohn und Material?

Führt der Auftraggeber zum Beispiel Lohn und Material in der GAEB-Datei bereits getrennt auf, können Sie auch diese Preisanteile aus der Urkalkulation übernehmen. Das geht nur in diesem Fall.

Tragen Sie dazu in die erste Zeile der Excel-Tabelle die passenden Bezeichnungen ein. Benennen Sie danach den großen Abschnitt Lohn in „Lohn_“ um. So wird dessen erste Spalte nicht als Lohn gelesen.

Welche Preisanteile der Auftraggeber in der GAEB-Datei genau fordert, finden Sie so heraus: Rufen Sie GAEB-Online 2025 auf und öffnen Sie die GAEB-Datei. Schauen Sie danach in den Kopf der Tabelle oder auf das Register LV-Informationen. Dort sehen Sie, wie die Preisanteile heißen.

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Sie sehen dies auf dem folgenden Bild. Das Beispiel geht davon aus, dass der Auftraggeber in der GAEB-Datei die Einheitspreisanteile „Lohn“ und „Material“ fordert.

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1. Benennen Sie in der Spalte mit den Lohn-EP-Anteilen das Feld in der ersten Zeile (hier H1) „Lohn“. Wichtig: Verwenden Sie die Spalte mit dem EP (hier Spalte H) und nicht aus Versehen die Spalte mit dem GP.

2. Benennen Sie in der Spalte mit den Material-EP-Anteilen das Feld in der ersten Zeile (hier L1) „Material“. Wichtig: Verwenden Sie die Spalte mit dem EP (hier Spalte L) und nicht aus Versehen die Spalte mit dem GP.

3. Benennen Sie den Abschnitt Lohn (hier G5 und H5) in „Lohn_“ um. So gibt es den Spaltentext Lohn nur einmal und der Import gerät nicht durcheinander. Sie können auch einen anderen Namen wählen. Diese Spalte darf nur nicht „Lohn“ heißen.

Import von Zeitansätzen?

Fordert der Auftraggeber in der GAEB-Datei mit dem Angebotspreis auch Zeitansätze, können Sie diese ebenfalls aus der Urkalkulation übernehmen. Tragen Sie dazu in Excel auf der Tabelle Urkalkulation zusätzlich in Zeile „1“ und Spalte „F“ den Wert „Stunden/ME“ ein. Die Zeitansätze, die Sie dann in der Spalte „F“ bei „Std.Einh.“ erfassen, gehen zusammen mit den Preisen in die GAEB-Datei.

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Das funktioniert nur, wenn die GAEB-Datei wirklich Zeitansätze fordert und diese dort „Stunden/ME“ heißen.

Das folgende Beispiel zeigt Zeitansätze und wie zuvor Lohn und Material.

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⚠️ Achtung: Haben Sie die Urkalkulation auf Minuten umgestellt und erfassen Ihre Zeitansätze deshalb in Minuten, liefert der Import falsche Werte, wenn der Auftraggeber Stunden fordert.

Kalkulation in Minuten?

Fordert der Auftraggeber im GAEB-LV die Angabe von Zeitansätzen, geben Sie diese wie oben beschrieben in der Regel als Stunden/ME ein.

💡 Tipp: Arbeiten Sie in Ihrer Kalkulation statt in Stunden mit Minuten, gehen Sie so vor: Legen Sie sich in der Urkalkulation eine Hilfsspalte an, zum Beispiel am Ende der Tabelle. In dieser Spalte rechnen Sie für jede OZ die Minuten je Einheit in Stunden um. Die Zeitangaben für Min/Einh. finden Sie in der Regel in der Spalte F. Gerundet auf 2 Nachkommastellen könnte die Formel lauten: =RUNDEN((F9/60);2), wenn F9 die erste OZ ist.

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Damit die Werte in das GAEB-LV eingelesen werden, geben Sie dem Spaltenkopf den Text „Stunden/ME“. So heißt das Feld auch in der GAEB-Datei.

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