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GAEB-Online 2025

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Preise aus MS-Excel importieren

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Mit der Funktion auf dem Register Import/Export holen Sie Einheitspreise zurück in die passende GAEB-Ausschreibung. Sie können diese Preise vorher in MS-Excel® oder OpenOffice kalkulieren oder dort von Hand erfassen.

Über das Symbol Exceldatei einlesen importieren Sie die Einheitspreise aus einer Excel- oder OpenOffice-Datei. Sie können Preise auch Preise aus einer DA84 importieren.

⚠️ Wichtiger Hinweis zum Preisimport aus Excel: Nutzen Sie für das Einlesen von Preisen aus Excel auf keinen Fall die Funktion Import Excel (auf dem Register „Start“). Diese Funktion wandelt nur Excel-Dateien in GAEB-Dateien um. Für den Preisimport verwenden Sie immer die hier beschriebene Funktion über das Register Import/Export.

Kann das Programm die Excel-Datei nicht einlesen, zeigt es Ihnen das in einem Fehlerprotokoll an.

Beachten Sie immer die unten aufgeführten Regeln für den Import aus MS-Excel®.

Der Import von Preisen

1. Öffnen Sie in GAEB-Online 2025 die passende GAEB-Ausschreibung. Wählen Sie dazu die passende Excel-Tabelle aus.

2. Klicken Sie auf das Symbol Preisimport Excel.

3. Öffnen Sie über die Dateiauswahl die Excel- oder OpenOffice-Tabelle, die zu dieser GAEB-Ausschreibung gehört. Danach erscheint der Hinweis, dass das Programm alle Werte der aktuellen Ausschreibung mit den Daten aus der Tabellenkalkulation überschreibt.

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4. Klicken Sie auf OK. Das Programm importiert nun die Preise in die geöffnete GAEB-Ausschreibung.

Regeln für den Preisimport aus MS-Excel oder OpenOffice/LibreOffice

1. Importieren Sie immer nur Tabellen, die Sie zuvor aus GAEB-Online 2025 als GAEB-LV mit EP und GP oder als Kalkulationsvorlage exportiert haben. Diese Tabellen dürfen Sie nach dem Export aus GAEB-Online 2025 frei verändern und ergänzen. Die Spaltenüberschriften „OZ“ und „EP“ in MS-Excel® oder OpenOffice dürfen Sie jedoch niemals ändern.

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2. Das Programm importiert immer nur die Einheitspreise aus der Tabellenkalkulation. Positionsnummern, Mengen und Texte bleiben in der GAEB-Ausschreibung unverändert. Eine Ausnahme sind GAEB-Ausschreibungen mit freien Mengen.

3. Einheitspreise, die in der GAEB-Ausschreibung schon vorhanden sind, überschreibt das Programm beim Import immer mit den Werten aus der Tabelle. Das bedeutet: Die Werte aus der Tabellenkalkulation haben immer Recht.

4. Das Programm importiert immer die Preise aus der Spalte mit dem Namen „EP“. Fehlt eine Spalte mit der Spaltenüberschrift „EP“, importiert das Programm nichts. Im Fehlerprotokoll erscheint dann ein entsprechender Hinweis.

GAEB_Excel_import_Fehler

5. Arbeiten Sie in Excel mit mehreren Arbeitsblättern, sucht das Programm die Spalte „EP“ immer auf dem ERSTEN Arbeitsblatt. Ist sie dort nicht vorhanden, kann das Programm nichts einlesen. Es wird nichts importiert.

6. Preise lassen sich nur importieren, wenn Sie die Spaltenüberschriften für die Spalten „OZ“ und „EP“ in der Tabellenkalkulation nicht verändern.

7. Eine Ausnahme zum Punkt 4 tritt auf, wenn die GAEB-Ausschreibung Einheitspreisanteile fordert. In diesem Fall bildet das Programm den EP der Position immer aus der Summe der Einheitspreisanteile, die Sie in der Tabellenkalkulation erfasst haben. Das heißt: Aus der Tabellenkalkulation kommen dann nur die Einheitspreisanteile und nicht der Einheitspreis aus der Spalte „EP“. Deshalb dürfen Sie auch die exportierten Spaltennamen der EP-Anteile in der Tabellenkalkulation nicht ändern, zum Beispiel „Material“.

Einen Nachlass, den Sie in der Tabellenkalkulation zusätzlich zu dieser Position erfassen, berücksichtigt das Programm beim Import nicht. In diesem Fall haben immer die Einheitspreisanteile recht.

8. Die Spalte GP darf immer nur Zahlen oder Leerzeichen enthalten.

9. Ändern Sie niemals die OZ (Positionsnummer) in der Tabellenkalkulation. Über diese Nummer stellt das Programm den Bezug zur Position in der GAEB-Ausschreibung her. Beachten Sie hierzu auch den nächsten Punkt.

10. Sie als Anwender sind verpflichtet, importierte Preise und Summen nochmals auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Es kann leicht vorkommen, dass Sie die falsche Excel-Tabelle in eine GAEB-Ausschreibung importieren. Gehen Sie hier immer mit äußerster Sorgfalt vor.

Prüfung beim Import

Kann das Programm die Excel-Datei oder die OpenOffice-Datei nicht einlesen, zeigt es ein Fehlerprotokoll an. Darin steht, in welcher Zelle der Fehler steckt, mit Angabe von Zeile und Spalte. Das kommt zum Beispiel vor, wenn Sie in Excel einen Preis mit einem Text überschreiben, das Programm dort aber einen Preis erwartet.

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Im Bild oben steht in der EP-Preisspalte der Text „nicht kalkuliert“. Das Programm erwartet hier aber den Einheitspreis. Deshalb bricht es den Import der Preise aus Excel mit einem Fehler komplett ab.

1. Korrigieren Sie zuerst in der Excel-Tabelle die Zellen, die im Fehlerprotokoll stehen.

2. Importieren Sie die Excel-Datei danach erneut.

 

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