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GAEB-Online 2023

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Preise aus MS-Excel importieren

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Mit der Funktion können in MS-Excel® oder OpenOffice kalkulierte oder dort manuell erfasste Einheitspreise wieder zur passenden GAEB-Ausschreibung importiert werden. Über das Symbol Exceldatei einlesen werden Einheitspreise aus einer Excel-oder OpenOffice Datei importiert. Neben dem Import von Preisen aus einer Tabellenkalkulation, können Sie auch Preise aus einer DA84 importieren.

Kann die Excel-Datei nicht eingelesen werden, so wird Ihnen dies in einem Fehlerprotokoll angezeigt.

Beachten Sie für den Import immer die unten aufgeführten Regeln für den Import aus MS-Excel®!

Der Import von Preisen

1.Achten Sie bitte immer darauf, dass Sie die passende GAEB-Ausschreibung in "GAEB-Online 2023" aktuell geöffnet haben - und wählen Sie die hierzu passende Excel-Tabelle aus.

2.Klicken Sie auf das Symbol Preisimport Excel für den Import.

3.Öffnen Sie nun die zu dieser GAEB-Ausschreibung passende Excel- oder OpenOffice Tabelle über die Dateiauswahl.

4.Danach erscheint der Hinweis, dass alle Werte der aktuellen Ausschreibung mit den Daten aus der Tabellenkalkulation überschrieben werden.
 
GAEB_Excel_import

5.Mit Klick auf OK werden nun die Preise in die aktuell geöffnete GAEB-Ausschreibung importiert.

Regeln für den Preisimport aus MS-Excel oder OpenOffice/LibreOffice

1.Importieren Sie immer nur Tabellen, die Sie zuvor aus "GAEB-Online 2023" als GAEB-LV mit EP und GP oder als Kalkulationsvorlage exportiert haben. Selbstverständlich können Sie diese Tabellen nach dem Export aus "GAEB-Online 2023" dann frei verändern und ergänzen. Allerdings dürfen die Spaltenüberschriften "OZ" und "EP" in MS-Excel® oder OpenOffice niemals verändert werden.

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2.Es werden immer nur die Einheitspreise aus der Tabellenkalkulation importiert. Positionsnummern, Mengen (außer GAEB-Ausschreibungen mit freien Mengen) und Texte werden in der GAEB-Ausschreibung durch einen Import nicht verändert.

3.In der GAEB-Ausschreibung vorhandene Einheitspreise werden beim Import aus der Tabellenkalkulation immer mit den Werten der Tabelle überschrieben.
Das bedeutet: Die Werte aus der Tabellenkalkulation haben immer Recht!

4.Importiert werden immer die Preise, deren Spalten-Name "EP" lautet. Ist eine Spalte mit der Spaltenüberschrift "EP" nicht vorhanden, wird nichts importiert. Es erscheint ein entsprechender Hinweis im Fehlerprotokoll.
 
GAEB_Excel_import_Fehler

5.Arbeiten Sie in Excel mit mehren Arbeitsblättern, so wird die Spalte "EP" immer auf dem ERSTEN Arbeitsblatt gesucht. Ist diese dort nicht vorhanden, kann nichts eingelesen werden. Es wird nichts importiert!

6.Es können nur Preise importiert werden, wenn Sie die Spaltenüberschrift in der Tabellenkalkulation für die Spalten "OZ" und "EP" nicht verändern.

7.Eine Ausnahme zum Punkt 4 tritt auf, wenn schon in der GAEB-Ausschreibung Einheitspreisanteile gefordert sind. In diesem Fall wird der EP der Position immer aus der Summe der in der Tabellenkalkulation erfassten Einheitspreisanteile gebildet, d.h. es werden für diesen Fall aus der Tabellenkalkulation auch immer nur die Einheitspreisanteile und nicht der Einheitspreis aus der Spalte "EP" importiert. Das bedeutet, dass die exportierten Spaltennamen der EP-Anteile, wie z.B. "Material" etc. in der Tabellenkalkulation nicht verändert werden dürfen.
 
Ein in der Tabellenkalkulation zusätzlich erfasster Nachlass zu dieser Position wird für den Import daher nicht berücksichtigt. In diesem Fall haben immer die Einheitspreisanteile recht.

8.Die Spalte GP darf immer nur Zahlen oder Leerzeichen enthalten.

9.Ändern Sie niemals die OZ (Positionsnummer) in der Tabellenkalkulation. Über diese Nummer wird der Bezug zur Position in der GAEB-Ausschreibung hergestellt. Beachten Sie hierbei auch immer den nächsten Punkt 9.

10.Es obliegt Ihrer Pflicht als Anwender, importierte Preise und Summen nochmals auf deren Richtigkeit zu prüfen. Es könnte leicht vorkommen, dass Sie zum Beispiel die falsche Excel-Tabelle in eine GAEB-Ausschreibung importieren. Gehen Sie hier immer mit äußerster Sorgfalt vor!

Prüfung beim Import

Kann die zu importierende Excel-Datei oder OpenOffice-Datei nicht eingelesen werden, so wird in einem Fehlerprotokoll angezeigt in welcher Zelle (unter Angabe der Zeile und Spalte) sich der Fehler befindet. Dies kommt zum Beispiel vor, wenn Sie in Excel einen Preis mit einem Text überschreiben, das Programm aber einen Preis importieren möchte.

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Im vorherigen Bild wurde zum Beispiel in die EP-Preisspalte der Text "nicht kalkuliert" erfasst. Das Programm erwartet hier aber den Einheitspreis und bricht in diesem Fall mit einem Fehler den Import der Preise aus Excel komplett ab. Bitte korrigieren Sie in diesen Fällen zunächst in der Excel-Tabelle die im Fehlerprotokoll angezeigten Zellen. Danach importieren Sie die Excel-Datei erneut.

 

 

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