EFB 221 – Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation
Das EFB 221 ist ein Formblatt der öffentlichen Bauvergabe. Damit legt der Bieter dar, wie er seine Einheitspreise ermittelt hat. Das Formblatt gilt bei Anwendung der Zuschlagskalkulation.
Das Formblatt enthält Angaben zu:
•Lohn-, Material- und Gerätekosten
•Baustellengemeinkosten
•Allgemeinen Geschäftskosten
•Wagnis und Gewinn
Das EFB 221 macht die angebotenen Preise für den Auftraggeber nachvollziehbar. Er prüft damit vor allem bei der Angebotswertung, ob die Preise plausibel sind.
Der Bieter reicht das Formblatt mit dem Angebot ein oder später nach. Das gilt, wenn er seine Preise mit einer Zuschlagskalkulation ermittelt hat.
Das Formblatt ist kein Vertragsbestandteil. Es dient ausschließlich der Prüfung im Vergabeverfahren.
Das EFB 221 stellt die Preisermittlung strukturiert dar. Es bildet die Zuschlagskalkulation in standardisierter Form ab. Die Kalkulationsmethoden des einzelnen Unternehmens gibt es dabei nicht vollständig wieder.
Seine Bedeutung liegt vor allem im Vergaberecht, also bei der Angebotsprüfung. Für die spätere Vertragsdurchführung oder für die Bewertung von Nachträgen ist es nicht vorgesehen.
Füllen Sie das Formblatt sachgerecht und vollständig aus. Das hilft bei der Angebotswertung und ebenso bei einer geordneten Abwicklung möglicher Nachtragsleistungen. Stellen Sie Ihre Kalkulationsansätze klar und nachvollziehbar dar. So vermeiden Sie spätere Unklarheiten und Streitpunkte mit dem Auftraggeber.