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Kostenarten

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Diese kurze Zusammenfassung ist eine einfache Grundlage zu den Kapiteln EFB-Kalkulation, EKT-Detail und EFB-Rückwärtskalkulation. Sie dient der ersten Orientierung und dem grundsätzlichen Verständnis.

Diese Darstellung ersetzt nicht die fundierte Auseinandersetzung mit den Prinzipien der Kalkulation, der Baubetriebslehre und der Unternehmensführung in einem Baubetrieb. Für die Anwendung in der Praxis brauchen Sie umfassendere Kenntnisse und weiterführende Literatur.

Kostenarten in der Baukalkulation

Die Baukostenkalkulation ist ein grundlegendes Werkzeug im Bauprozess. Mit ihr bestimmen Sie die voraussichtlichen Kosten eines Bauvorhabens oder schätzen sie möglichst genau. Sie brauchen die Kalkulation bei der Abgabe von Angeboten und bei der Überwachung der Kosten während der Ausführung.

Für eine genaue und nachvollziehbare Kalkulation erfassen Sie alle anfallenden Kosten systematisch. Anschließend ordnen Sie alle Kosten den entsprechenden Kostenarten (Kategorien) zu. Jede Kategorie beschreibt eine bestimmte Gruppe von Kosten, die bei der Bauleistung anfallen. Das reicht von Löhnen und Materialien über Gemeinkosten und externe Dienstleistungen (Nachunternehmer) bis zum kalkulatorischen Gewinn und zum Risiko.

Lohnkosten

In der Baukalkulation sind die Lohnkosten eine zentrale Kostenart. Sie umfassen alle Aufwendungen für eigene gewerbliche Mitarbeiter wie Poliere, Facharbeiter und Bauhelfer.

Neben den Bruttolöhnen zählen dazu auch alle Lohnnebenkosten. Das sind Sozialabgaben, Urlaubsgeld, Zuschläge für Überstunden oder besondere Arbeitsbedingungen sowie Fahrgelder. Diese Kosten fallen direkt für die Ausführung der Bauleistungen an. Kalkulieren Sie sie deshalb besonders genau.

Gerätekosten

Gerätekosten entstehen durch den Einsatz von Baugeräten und Baumaschinen auf der Baustelle. Typische Geräte sind zum Beispiel Bagger, Kräne, Rüttelplatten oder Schalungssysteme.

Unterscheiden Sie dabei zwischen eigenen und gemieteten Geräten. Bei eigenen Geräten fallen Kosten für Abschreibungen, Wartung, Reparatur und Betriebsmittel an, zum Beispiel für Treibstoffe. Bei gemieteten Geräten berücksichtigen Sie Miet- und Transportkosten. Die korrekte Erfassung dieser Kosten ist entscheidend für die Baukosten.

Materialkosten

Die Materialkosten beziehen sich auf alle Baustoffe, die Sie auf der Baustelle einsetzen. Dazu zählen unter anderem Beton, Ziegel, Holz, Stahl und Dämmstoffe.

Zusätzlich zu den Kosten des Einkaufs berücksichtigen Sie die Transportkosten zur Baustelle und mögliche Lagerkosten. Denken Sie auch an die späteren Entsorgungskosten, die immer wichtiger werden. Eine exakte Mengenermittlung und marktgerechte Preise sind hier besonders wichtig.

Fremdleistungen

Fremdleistungen – heute auch Nachunternehmerleistungen genannt – fallen an, wenn Sie bestimmte Arbeiten an externe Firmen vergeben. Das sind in der Regel Arbeiten, die Sie im eigenen Betrieb nicht ausführen können oder nicht ausführen möchten.

Die anfallenden Kosten regeln Sie meist über Einheitspreisverträge mit den Subunternehmern. Berücksichtigen Sie diese Kosten in der Kalkulation und versehen Sie sie mit Zuschlägen.

Baustellengemeinkosten (BGK)

Baustellengemeinkosten sind Ausgaben, die für den Betrieb der Baustelle nötig sind. Sie lassen sich aber keiner konkreten Bauleistung zuordnen. Dazu zählen unter anderem die Bauleitung, die Baustelleneinrichtung, Baucontainer, Bauwasser, Baustrom, Kommunikationsmittel, Sicherheitsvorkehrungen und die Baustellenreinigung.

Diese Kosten fallen unabhängig vom Leistungsfortschritt an. Sie legen diese Kosten deshalb anteilig auf die Bauleistungen um.

Allgemeine Geschäftskosten (AGK)

Allgemeine Geschäftskosten sind betriebliche Gemeinkosten, die sich keiner einzelnen Baustelle zuordnen lassen. Sie entstehen im gesamten Geschäftsbetrieb eines Bauunternehmens. Dazu gehören zum Beispiel Verwaltungskosten, Büromiete, Personalkosten für Verwaltungspersonal, Buchhaltung, IT, Marketing und Geschäftsführung.

Da sich diese Kosten keinem einzelnen Bauprojekt zuordnen lassen, berücksichtigen Sie sie in der Kalkulation über Zuschläge.

Wagnis und Gewinn (W&G)

Wagnis und Gewinn sind kalkulatorische Zuschläge, die Sie auf die Selbstkosten aufschlagen. Das Wagnis sichert Sie gegen unvorhergesehene Ereignisse und Risiken ab. Das sind zum Beispiel Preissteigerungen, Schlechtwetter oder Verzögerungen.

Der Gewinnzuschlag ist die unternehmerische Marge, also der mit der Ausführung geplante Gewinn des Unternehmens. Beide Zuschläge sind nötig, um das wirtschaftliche Risiko zu tragen und Unternehmensgewinne zu erwirtschaften.

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