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GAEB-Online 2025

Der Auftraggeber kann festlegen, dass Sie zu einer Position einen Kommentar abgeben dürfen. Das ist nur in einer GAEB XML-Datei möglich. In diesem Fall finden Sie neben den Registern für Kurztext und Langtext ein weiteres Register für den Bieterkommentar.

ℹ️ Hinweis: Ein Bieterkommentar ist keine Textergänzung. Verwechseln Sie beides bitte nicht.

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In diesem Register geben Sie freiwillig einen Kommentar ein. Er kann sich auf die Position selbst oder auf die Durchführung der Leistung beziehen. Das Programm druckt den Kommentar zusammen mit dem Angebot aus. Beim Export einer GAEB X84 schreibt es ihn in die Angebotsdatei.

Der Auftraggeber wertet diesen Kommentar anschließend in seiner AVA-Software zusammen mit Ihren Angebotsdaten aus und zeigt ihn dort an.

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