Die Preisaufteilung und die Bieterangaben erfassen Sie in GAEB-Online 2025, sofern sie in der GAEB-Datei vorhanden oder dort gefordert sind. Die Anwendung überträgt mögliche Preisaufteilungen und Bieterangaben mit in die DA84-Datei. Lesen Sie hierzu auch den Abschnitt Bieterangaben.

Mit der Funktion Bieterangaben suchen springen Sie direkt zur nächsten Bieterangabe.
Lassen Sie die Felder leer oder tragen Sie als Bieterangabe den Text „keine Angabe“ ein. Je nach Vertragsbedingungen gelten dann in der Regel die im Leistungsverzeichnis genannten Fabrikate als vereinbart. Stimmen Sie sich, wenn nötig, vorher mit dem Ersteller der Ausschreibung ab.
Bei öffentlichen Ausschreibungen nach VOB/A füllen Sie die Bieterangaben unbedingt aus. Sonst gilt Ihr Angebot in der Regel sofort als ungültiges Angebot und ist damit ausgeschlossen.Alle Felder, die Sie ausfüllen müssen, zeigt GAEB-Online 2025 übersichtlich in Gelb an. Dazu gehören Preise und Bieterangaben.