Einheitspreise können nach GAEB maximal 3 Nachkommastellen haben. Auch das aktuelle Vergabehandbuch des Bundes (VHB 2008) lässt bis zu 3 Nachkommastellen zu.
Sie können daher im "GAEB-Online 2023" Einheitspreise (EP) auch mit 3 Nachkommastellen erfassen. Der Gesamtbetrag (GB) wird hier dann immer kaufmännisch auf 2 Nachkommastellen gerundet.
Einheitspreise (EP) werden in der Oberfläche immer mit 3 Nachkommastellen angezeigt. Erfassen Sie nur zwei Nachkommastellen und belassen Sie die dritte Nachkommastelle als "0", so wird diese beim EP nicht ausgedruckt.
EP in Tabelle |
EP beim Ausdruck |
120,230 |
120,23 |
120,237 |
120,237 |
Im Ausdruck sieht das dann so aus:
Beim Export einer GAEB-Datei nach Excel wird der Einheitspreis und dessen Anteile in Excel ebenfalls mit 3 Nachkommastellen erzeugt. Wenn Sie nun zum Beispiel Einheitspreisanteile aus Lohn und Material mit 3 Nachkommastellen erfasst haben, den errechneten EP aber nur mit 2 Nachkommastellen darstellen und importieren möchten, so nutzen Sie für die EP Felder in Excel die Funktion RUNDEN.
Wird der Einheitspreis Beispielweise aus den Zellen F6+G6 errechnet, so runden Sie das Ergebnis in Excel mit der Formel "=RUNDEN(F6+G6;2)" kaufmännisch auf 2 Nachkommastellen. Details können Sie in der Hilfe zu MS-Excel nachlesen. In OpenOffice oder LibreOffice ist die Funktion identisch, ggfs. schauen Sie auch dort nochmals in der Hilfe nach.
Wenn Sie zum Beispiel den Preis einer Position als Gutschrift erfassen möchten. so können Sie diesen als negativen Einheitspreis erfassen.
Negative Einheitspreise und der daraus resultierende negative Gesamtbetrag werden ebenfalls in eine DA84 übertragen.