Einheitspreise können nach GAEB höchstens 3 Nachkommastellen haben. Auch das aktuelle Vergabehandbuch des Bundes (VHB 2008) lässt bis zu 3 Nachkommastellen zu.

Sie können daher im GAEB-Online 2025 Einheitspreise (EP) auch mit 3 Nachkommastellen erfassen. Den Gesamtbetrag (GB) rundet das Programm dann immer kaufmännisch auf 2 Nachkommastellen.
Die Oberfläche zeigt Einheitspreise (EP) immer mit 3 Nachkommastellen an. Erfassen Sie nur 2 Nachkommastellen und lassen Sie die dritte auf „0“ stehen, dann druckt die Anwendung diese dritte Stelle beim EP nicht mit aus.
EP in Tabelle |
EP beim Ausdruck |
|---|---|
120,230 |
120,23 |
120,237 |
120,237 |
Im Ausdruck sieht das dann so aus:


Beim Export einer GAEB-Datei nach Excel erzeugt das Programm den Einheitspreis und dessen Anteile ebenfalls mit 3 Nachkommastellen.
Vielleicht haben Sie die Einheitspreisanteile aus Lohn und Material mit 3 Nachkommastellen erfasst. Den errechneten EP wollen Sie aber nur mit 2 Nachkommastellen anzeigen und importieren. Nutzen Sie dafür in den EP-Feldern in Excel die Funktion RUNDEN.
Ein Beispiel: Der Einheitspreis errechnet sich aus den Zellen F6+G6. Dann runden Sie das Ergebnis in Excel mit der Formel „=RUNDEN(F6+G6;2)“ kaufmännisch auf 2 Nachkommastellen. Einzelheiten dazu finden Sie in der Hilfe zu MS-Excel. In OpenOffice oder LibreOffice arbeitet die Funktion genauso. Schauen Sie wenn nötig auch dort in der Hilfe nach.

Sie möchten den Preis einer Position als Gutschrift erfassen? Dann erfassen Sie ihn als negativen Einheitspreis.

Negative Einheitspreise und den daraus entstehenden negativen Gesamtbetrag überträgt das Programm ebenfalls in eine DA84.