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GAEB-Online 2023

Es öffnet sich Microsoft Excel und die auf den Stammdaten erfassten Lohnkosten und Zuschläge werden in die Excel-Tabelle auf das Blatt Lohn- und Verteilung übertragen. Die Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen müssen nun dort erfasst werden.

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Über diese Zuschläge werden die Preise jeder Position nachträglich in die Kostenarten aufgeteilt. Es müssen daher die Zuschläge für eine Aufteilung erfasst werden. Deren Summe muss immer 100% ergeben, andernfalls ist ein korrekte Aufteilung der Preise nicht möglich.

Achten Sie daher auf die Anzeigt in der Tabelle, ob die Summe der Zuschläge 100% sind.

Aufteilung auf dem Blatt Urkalkulation

Auf dem Blatt der Urkalkulation findet sich zunächst das übergeben LV mit den Preisen. Anhand der von Ihnen definierten Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen werden die Preise des LV im Blatt Urkalkulation nun in die Kostenarten aufgeteilt.

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Nur wenn die Summe der Zuschläge in jeder Position genau 100% sind, kann der GP des LV (Gesamtpreis) mit dem GP nach Aufteilung auch übereinstimmen. Achten Sie daher immer auf die letzte Spalte Hinweis, ob dort der Text "OK" angezeigt wird.

Hoher Lohn- oder Materialanteil

Die "EFB-Rückwärtskalkulation" verteilt die Kostenarten für jede Position im Leistungsverzeichnis zunächst immer gleichmäßig. Wenn bestimmte Positionen einen hohen Lohn- oder Materialanteil haben, müssen Sie nach der Verteilung die prozentualen Werte dieser Positionen auf dem Blatt der Urkalkulation anpassen. Gleiches gilt für Leistungen, die zum Beispiel nur von Nachunternehmern erbracht werden.

Sonderfall Zuschlagspostionen

Bei Positionen, bei denen Zuschläge (Zuschlagspostionen) berechnet werden, ergibt sich der Gesamtpreis (GP) aus einem im Leistungsverzeichnis definierten Zuschlag, der mit dem Einheitspreis (EP) im Leistungsverzeichnis multipliziert wird. Aus diesem Grund wird bei Zuschlagspositionen immer automatisch ein Prozentsatz von "1" für den Lohnanteil festgelegt. Wenn Sie dies anpassen möchten, müssen die Summe der Anteile für die Kostenarten wiederum immer "1" ergeben! Nur so stimmt der GP des Leistungsverzeichnisses mit dem GP nach Aufteilung überein.

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