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GAEB-Online 2023

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EFB-Rückwärtskalkulation

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Mit der Erweiterung "EFB-Rückwärtskalkulation" übertragen Sie ein GAEB-LV mit bestehenden Preisen, wie beispielsweise einer DA83 mit Preisen oder eine GAEB DA83 zusammen mit einer GAEB DA84 direkt aus "GAEB-Online 2023", in eine spezielle Excel-Vorlage. Dort können Sie die Zuschläge festlegen und anschließend die Formblätter EFB 221 und EFB 223 nachträglich automatisch ausfüllen lassen.

Die Erweiterung "EFB-Rückwärtskalkulation" eignet sich immer genau dann, wenn Sie ein Angebot schon eingereicht haben und der Auftraggeber nachträglich das Formblatt EFB 221 oder EFB 223 von Ihnen fordert. Sie brauchen für die Rückwärtskalkulation immer ein GAEB-LV mit Preisen, zum Beispiel eine DA83 mit Preisen oder eine DA83 und eine DA84. Haben Sie nur eine GAEB-DA84-Datei ohne eine passende GAEB DA83 (also ohne ein LV) kann diese für eine nachträgliche Aufteilung nicht genutzt werden.

In jeder Position eines Leistungsverzeichnisses (LV) wird der Einheitspreis (EP) und somit auch der Gesamtpreis (GP) mit der "EFB-Rückwärtskalkulation" nachträglich aufgeteilt. Falls bereits eine Aufschlüsselung nach EP-Anteilen (Preisen) im LV oder der DA84 vorhanden ist, macht es keinen Sinn, diese nachträglich über die "EFB-Rückwärtskalkulation" aufzuteilen, da die EP-Anteile wie beispielsweise "Lohn" und "Material" bereits festgelegt sind.

 

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"EFB-Rückwärtskalkulation" ist eine kostenpflichtige Erweiterung. Um mit der Erweiterung "EFB-Rückwärtskalkulation" arbeiten zu können, müssen Sie diese zuerst kaufen und auf dem Computer installieren, auf dem auch "GAEB-Online 2023" genutzt wird. Um "EFB-Rückwärtskalkulation" nutzen zu können, muss "GAEB-Online 2023" oder "GAEB-Online 2023 USB" lizenziert sein. Sie benötigen für jede Installation eine eigene Lizenz "EFB-Rückwärtskalkulation". Hierbei muss Excel 2016 oder besser höher immer auf dem PC installiert sein, auf dem auch "EFB-Rückwärtskalkulation" und "GAEB-Online 2023" ab der Version 9.6.0.1 installiert sind.

Bitte beachten Sie: Damit die "EFB-Rückwärtskalkulation" genutzt werden kann, müssen Sie die jeweils aktuelle Version "GAEB-Online 2023" ab der Version 9.6.0.1 installiert haben. Mit älteren Versionen kann das Produkt nicht genutzt werden!

Rückwärtskalkulation oder Kalkulation?

Die Erweiterung "EFB-Rückwärtskalkulation" bietet die Möglichkeit, die Preise eines bereits kalkulierten Leistungsverzeichnisses nachträglich in Kostenarten aufzuteilen und darauf basierend die Formblätter EFB 221 und EFB 223 auszufüllen. Hierfür ist ein vorhandenes GAEB-Leistungsverzeichnis mit Preisen (entweder im Format DA83 mit Preisen oder mit den Formaten DA83 und DA84) erforderlich.

Die Erweiterung "EFB-Kalkulation" hingegen ermöglicht es, die Preise für ein Angebot über eine Urkalkulation zu berechnen, ein elektronisches Angebot im Format DA84 zu erstellen und die Formblätter EFB 221 und EFB 223 auszufüllen.

Lesen Sie für die "EFB-Rückwärtskalkulation" nun die Abschnitte:

Tutorial: EFB-Rückwärtskalkulation

Wie gehen Sie vor?

Stammdaten für die Rückwärtskalkulation

LV mit Preisen übergeben

Zuschläge verteilen

EFB-Formblatt 221 bei der Rückwärtskalkulation

EFB-Formblatt 223 bei der Rückwärtskalkulation

Keine EFB-Vorlage vorhanden?

 

 

 

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