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GAEB-Online 2025

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Zeitansätze drucken

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Ihr Auftraggeber kann in der GAEB-Datei Angaben zu Zeitansätzen oder Stundenlöhnen (Stunden/ME) fordern. Das hat er sicher aus gutem Grund getan. Drucken Sie diese Angaben deshalb immer mit aus, als Teil Ihres Angebots oder Ihres Blanketts.

In den Druckoptionen legen Sie fest, ob das Programm die Zeitansätze mit ausgibt oder nicht. Wenn Sie diese nicht mit ausdrucken, erfolgt dies auf Ihr eigenes Risiko. Klären Sie daher im Vorfeld direkt mit Ihrem Auftraggeber, ob er Ihr Angebot dann trotzdem anerkennt.

⚠️ Achtung: Die Druckoption schaltet die Zeitansätze nur für den Ausdruck aus. Beim Export einer DA84 sind sie immer enthalten.

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Unsere Lösung GAEB-Online 2025 zeigt immer alle geforderten Angaben in einem GAEB-Leistungsverzeichnis (LV) an. Auf Wunsch druckt sie diese Angaben mit aus.

Halten Sie die Dokumentation oder den Ausdruck der Zeitansätze für nicht erforderlich? Dann setzen Sie sich am besten mit dem Auftraggeber in Verbindung. Das gilt auch, wenn Ihnen die Angabe von Zeitansätzen im LV ungerechtfertigt erscheint oder wenn Sie sie nicht erfassen möchten.

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