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GAEB-Online 2025

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Zeitansätze drucken

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Wenn Ihr Auftraggeber in der GAEB-Datei Angaben zu Zeitansätzen bzw. Stundenlöhnen (Stunden/ME) fordert, so hat er dies sicher aus gutem Grund getan und daher sollten diese Angaben als Teil eines Angebotes (oder Blankett) auch immer mit ausgedruckt werden.

In den Druckoptionen können sie festlegen, ob Zeitansätze mit ausgegeben werden sollen oder nicht. Wenn Sie diese nicht mit ausdrucken, erfolgt dies auf Ihr eigenes Risiko. Ob Ihr Angebot dann trotzdem von Ihrem Auftraggeber anerkannt wird, müssten Sie bitte direkt im Vorfeld mit dem Auftraggeber klären.

Die Druckoption schaltet Zeitansätze auch nur für den Ausdruck aus. Beim Export einer DA84 sind diese aber immer enthalten.

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Unsere Lösung "GAEB-Online 2025" zeigt immer alle geforderten Angaben in einem GAEB-LV an und ermöglicht deren Ausdruck. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Dokumentation oder der Ausdruck der Zeitansätze nicht erforderlich ist oder Ihnen die Angabe von Zeitansätzen im Leistungsverzeichnis ungerechtfertigt erscheint bzw. Sie diese nicht erfassen möchten, empfehlen wir, sich mit dem Auftraggeber in Verbindung zu setzen.

 

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