Eine GAEB-Schnittstelle dient dem elektronischen Austausch von Leistungsverzeichnissen und den zugehörigen Angeboten. Per eMail, Internet oder per Datenträger können somit Leistungsverzeichnisse zwischen dem Ersteller der Ausschreibung (Planer oder Architekt) und den am Prozess beteiligten Baufirmen übertragen werden.
Die Regelungen durch den GAEB für das elektronische Angebotsverfahren und den Austausch von Leistungsverzeichnissen sorgen dafür, dass jedes Programm GAEB-Daten eindeutig und richtig interpretieren und verarbeiten kann.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Web-Seite unter diesem Link: https://www.gaeb-online.de