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GAEB-Online 2023

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Stundenlöhne drucken

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Wenn Ihr Auftraggeber in der GAEB-Datei Angaben zu Zeitansätzen bzw. Stundenlöhnen (Stunden/ME) fordert, so hat er dies sicher aus gutem Grund getan und daher werden diese Angaben als Teil eines Angebotes (oder Blankett) auch immer mit ausgedruckt.

Möchten Sie dies nicht, so können die den Ausdruck im RTF-LV-Editor oder mittels Export nach MS-Word® bearbeiten und den Inhalt dort ändern.

Ob Ihr Angebot dann trotzdem von Ihrem Auftraggeber anerkannt wird, müssten Sie bitte direkt im Vorfeld mit dem Auftraggeber klären.

Unsere Lösung "GAEB-Online 2023" zeigt immer alle geforderten Angaben in einem GAEB-LV an und ermöglicht deren Ausdruck. Falls Sie der Ansicht sind, dass es nicht notwendig ist, die Stundenlöhne zu dokumentieren bzw. auszudrucken oder wenn Ihnen bestimmte die Angabe von Stundenlöhnen im Leistungsverzeichnis ungerechtfertigt erscheinen bzw. diese nicht erfassen wollen, empfehlen wir Ihnen Kontakt mit dem Auftraggeber aufzunehmen.

 

 

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