
Einen Auf- oder Abschlag für Ihr Angebot erfassen Sie im Dialog Summen. Bei der elektronischen Angebotsabgabe als GAEB DA84 überträgt das Programm den Auf- oder Abschlag mit in die DA84-Datei.
Sie erfassen den Auf- oder Abschlag als Prozentwert oder als absoluten Wert. Beachten Sie dabei: Sie erfassen den Auf- oder Abschlag entweder als Faktor oder als absoluten Wert. Beide Angaben zusammen sind nicht möglich.
Beim prozentualen Auf- oder Abschlag erfassen Sie einen Aufschlag oder Zuschlag mit negativem Vorzeichen. Einen Abschlag oder ein Abgebot erfassen Sie mit positivem Vorzeichen.

Beim Auf- oder Abschlag als pauschaler Betrag erfassen Sie einen Aufschlag oder Zuschlag ebenfalls mit negativem Vorzeichen. Einen Abschlag oder ein Abgebot erfassen Sie mit positivem Vorzeichen.
Bei vielen öffentlichen Ausschreibungen nach dem Vergabehandbuch VHB 2008 wertet der Auftraggeber einen Nachlass (Preisnachlass ohne Bedingung) nur dann, wenn er ihn gefordert hat. Stimmen Sie sich, wenn nötig, vorher mit dem Ersteller der Ausschreibung ab.