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GAEB-Online 2023

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Auf- oder Abschlag

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Möchten Sie für Ihr Angebot einen Auf- oder Abschlag erfassen, so kann dies im Dialog Summen erfolgen. Der Auf- oder Abschlag wird bei der elektronischen Angebotsabgabe als GAEB DA84 mit in der DA84-Datei übertragen.

Der Auf- oder Abschlag kann sowohl als Prozentwert, als auch als absoluter Wert erfasst werden. Beachten Sie hierbei, dass der Auf- oder Abschlag entweder als Faktor oder aber als absoluter Wert erfasst werden kann. Beide Angaben sind nicht möglich.

Beim prozentualen Auf- oder Abschlag erfassen Sie einen Aufschlag / Zuschlag mit negativem Vorzeichen und ein Abschlag / Abgebot mit einem positiven Vorzeichen.

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Beim Auf- oder Abschlag als pauschaler Betrag erfassen Sie einen Aufschlag / Zuschlag mit negativem Vorzeichen und ein Abschlag / Abgebot mit einem positiven Vorzeichen.

_achtung Bei vielen Öffentlichen Ausschreibungen nach dem Vergabehandbuch VHB 2008 wird ein Nachlass (Preisnachlass ohne Bedingung) nur gewertet, wenn dieser vom Auftraggeber gefordert wird. Bitte stimmen Sie sich ggfs. mit dem Ersteller der Ausschreibung im Vorfeld ab.

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