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GAEB-Online 2025

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Keine Bieterangaben möglich?

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Ursache

In GAEB-Online 2025 erfassen Sie Bieterangaben nur dann, wenn diese in der GAEB-Datei vorhanden sind. Der Ausschreibende muss sie dort also fordern.

Können Sie keine Bieterangabe erfassen, liegt das nicht an GAEB-Online 2025. Es bedeutet:

Es müssen Kennzeichen für Bieterangaben in der GAEB-Ausschreibung vorhanden sein.

Oft setzen die Ersteller von Ausschreibungen im Langtext einer Position nur eine Punkt- oder Strichfolge. Für den GAEB-Datenaustausch ist das aber keine Bieterangabe. In diesem Fall können Sie als Bieter dort nichts eintragen, denn die Kennzeichnung nach GAEB fehlt.

Abhilfe

Wenden Sie sich in diesen Fällen an den Ersteller der Ausschreibung. Er setzt die Kennzeichen für den GAEB-Datenaustausch dann richtig.

Im folgenden Bild sehen Sie ein Beispiel: In GAEB-Online 2025 sehen Sie zwar die Punkte. Die gelbe Markierung fehlt aber, und Sie können hier nichts erfassen.

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Damit Sie in GAEB-Online 2025 bei einer Bieterangabe (Bietertextergänzung) etwas eintragen können, muss ein Kennzeichen für eine Bieterangabe in der GAEB-Ausschreibung vorhanden sein. Dann sehen Sie in GAEB-Online 2025 die gelbe Markierung im Langtext. Das nächste Bild zeigt das. Führen Sie auf die gelbe Markierung einen Doppelklick aus.

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Gelbe Markierung, aber kein Eintrag möglich?

Sie führen auf eine gelbe Markierung einen Doppelklick aus, und das Fenster zum Eintragen öffnet sich nicht. Dann ist die Markierung eine Textergänzung für den Ausschreibenden (TA). Hier können Sie keine Angaben erfassen und den Langtext nicht verändern.

Warum kann GAEB-Online 2025 das Kennzeichen für Bietertextergänzungen nicht setzen?

Der Auftraggeber hat in der GAEB-Datei kein Kennzeichen für Bietertextergänzungen vorgesehen. Dann ist diese Funktion in einem Bieterprogramm nicht sinnvoll. Theoretisch könnten Sie zwar Textergänzungen eingeben. Der Auftraggeber könnte diese Daten anschließend aber nicht korrekt importieren und auswerten. In seiner Ursprungsdatei fehlt die Kennzeichnung für solche Ergänzungen.

Deshalb setzt GAEB-Online 2025 das Kennzeichen auch nicht von sich aus. Der Auftraggeber muss es im Leistungsverzeichnis vorsehen und aktivieren. Nur dann übernimmt und verarbeitet sein System Ihre Bietertextergänzungen später korrekt.

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