Da leider noch nicht alle Ersteller von Ausschreibungen im GAEB-Format mit modernen AVA-Programmen arbeiten, ist die Prüfung von GAEB-Ausschreibungen vor der Bearbeitung ein ganz wichtiger Aspekt für ein gültiges Angebot. Direkt beim Öffnen einer GAEB-Ausschreibung wird diese daher zunächst immer von "GAEB-Online 2025" auf mögliche Fehler geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen in einem Fenster als Prüfbericht angezeigt. Hierbei ist "GAEB-Online 2025" so entwickelt worden, dass auch teilweise fehlerhafte GAEB-Dateien, die zum Beispiel nicht den jeweilig gültigen GAEB-Regelungen entsprechen, geöffnet und bearbeitet werden können.
Mit Klick auf Öffnen wird jede GAEB-Ausschreibung automatisch von "GAEB-Online 2025" geprüft.
Ist die GAEB-Ausschreibung fehlerfrei, so wird die Datei direkt und ohne einen Hinweis geöffnet.
Enthält die GAEB-Ausschreibung Fehler oder Probleme, so öffnet sich eine Maske in der die Fehler und Hinweise in einer Prüfliste angezeigt werden.
Mit Klick auf Prüfergebnisse in Zwischenablage kopieren können Sie den Inhalt der Prüfliste in die Zwischenablage kopieren und diese in ein Dokument oder eMail einfügen. Senden Sie diese Prüfliste an Ihren Auftraggeber oder den Ersteller der Ausschreibung und weisen diesen auf die gefundenen Ergebnisse hin. In der Regel bekommen Sie dann von dort immer eine entsprechend korrigierte Datei.
Auf jeden Fall sollten Sie den Ersteller der Ausschreibung auf gefundene Ergebnisse hinweisen.
Mit Klick auf Abbruch wird die GAEB-Ausschreibung nicht geladen.
Keine GAEB-Ausschreibung
Versuchen Sie eine Datei zu öffnen die keine GAEB-Ausschreibung ist, vielleicht weil Ihnen der Auftraggeber statt der D83 eine PDF-Datei hat zukommen lassen oder Sie eventuell eine falsche Datei ausgewählt haben, so wird dies ebenfalls in der Prüfliste angezeigt.
Auch hier können Sie mit Klick auf Prüfergebnisse in Zwischenablage den Inhalt der Prüfliste in die Zwischenablage kopieren und diese in ein Dokument oder eMail einfügen.
Ist die GAEB-Ausschreibung geöffnet und geprüft, können Sie diese nun bearbeiten und zum Beispiel die Preise erfassen.
Lesen Sie auch den Abschnitt Meldungen beim Import.