Nicht alle Ersteller von Ausschreibungen im GAEB-Format arbeiten mit modernen AVA-Programmen. Prüfen Sie eine GAEB-Ausschreibung daher immer, bevor Sie sie bearbeiten. Nur so kommen Sie zu einem gültigen Angebot.
GAEB-Online 2025 prüft jede GAEB-Ausschreibung direkt beim Öffnen auf mögliche Fehler. Das Ergebnis zeigt Ihnen das Programm in einem Fenster als Prüfbericht. GAEB-Online 2025 öffnet dabei auch teilweise fehlerhafte GAEB-Dateien. Sie können diese Dateien also auch dann bearbeiten, wenn sie nicht den jeweils gültigen GAEB-Regelungen entsprechen.

Klicken Sie auf Öffnen. GAEB-Online 2025 prüft die GAEB-Ausschreibung dann automatisch.
Ist die GAEB-Ausschreibung fehlerfrei, öffnet das Programm die Datei direkt und ohne Hinweis.
Enthält die GAEB-Ausschreibung Fehler oder Probleme, öffnet sich eine Maske. Dort sehen Sie die Fehler und Hinweise in einer Prüfliste.

Sie haben in dieser Maske drei Möglichkeiten:
1. Klicken Sie auf Prüfergebnisse in Zwischenablage kopieren. Damit kopieren Sie den Inhalt der Prüfliste in die Zwischenablage. Von dort fügen Sie ihn in ein Dokument oder eine E-Mail ein. Senden Sie die Prüfliste an Ihren Auftraggeber oder an den Ersteller der Ausschreibung. Weisen Sie ihn auf die gefundenen Ergebnisse hin. In der Regel bekommen Sie von dort eine korrigierte Datei.
2.
Klicken Sie auf Weiter. GAEB-Online 2025 versucht dann, die GAEB-Ausschreibung zu öffnen. In der Regel können Sie sie anschließend trotzdem bearbeiten. GAEB-Online 2025 liest eine GAEB-Ausschreibung immer so, dass eine Bearbeitung möglich ist.
3. Klicken Sie auf Abbruch. Das Programm lädt die GAEB-Ausschreibung dann nicht.
Weisen Sie den Ersteller der Ausschreibung auf jeden Fall auf die gefundenen Ergebnisse hin.
Manchmal öffnen Sie eine Datei, die keine GAEB-Ausschreibung ist. Das kommt vor, wenn Ihnen der Auftraggeber statt der D83 eine PDF-Datei geschickt hat. Oder Sie haben eine falsche Datei ausgewählt. Auch das zeigt Ihnen das Programm in der Prüfliste an.

Auch hier können Sie auf Prüfergebnisse in Zwischenablage kopieren klicken. Dann fügen Sie den Inhalt der Prüfliste in ein Dokument oder eine E-Mail ein.
Ist die GAEB-Ausschreibung geöffnet und geprüft, können Sie sie bearbeiten. Zum Beispiel können Sie die Preise erfassen.
Lesen Sie auch den Abschnitt Meldungen beim Import.