Haben Sie eine Angebotsaufforderung als DA83 (D83, P83, X83) von Ihrem Auftraggeber erhalten und sind nun aufgefordert, ein Angebot abzugeben?
In diesem Fall sollten Sie das LV nicht verändern. Änderungen am GAEB-LV könnten dazu führen, dass Ihr Angebot ausgeschlossen wird. Wenn Sie sich unsicher sind, sprechen Sie vorher mit Ihrem Auftraggeber.