Sie haben eine Angebotsaufforderung als DA83 (D83, P83, X83) von Ihrem Auftraggeber erhalten und sind aufgefordert, ein Angebot abzugeben?
Verändern Sie bitte nicht das GAEB-LV, da dies zum Ausschluss Ihres Angebotes führen kann. Sollten Sie unsicher sein, sprechen Sie vorher mit Ihrem Auftraggeber.