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GAEB-Online 2025

Sie haben von Ihrem Auftraggeber eine Angebotsaufforderung als DA83 (D83, P83, X83) erhalten. Nun sollen Sie ein Angebot abgeben.

Verändern Sie das Leistungsverzeichnis in diesem Fall nicht. Änderungen am GAEB-LV können dazu führen, dass Ihr Angebot ausgeschlossen wird. Sprechen Sie vorher mit Ihrem Auftraggeber, wenn Sie unsicher sind.

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