Sie haben von Ihrem Auftraggeber eine Angebotsaufforderung als DA83 (D83, P83, X83) erhalten. Nun sollen Sie ein Angebot abgeben.
Verändern Sie das Leistungsverzeichnis in diesem Fall nicht. Änderungen am GAEB-LV können dazu führen, dass Ihr Angebot ausgeschlossen wird. Sprechen Sie vorher mit Ihrem Auftraggeber, wenn Sie unsicher sind.