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GAEB-Online 2023

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Mehrwertsteuer

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Mit Klick auf das Symbol Summen kann der entsprechende Mehrwertsteuersatz für das Angebot festgelegt werden. Dies ist wichtig, wenn Sie zum Beispiel GAEB-Ausschreibungen ohne einen gültigen Mehrwertsteuersatz bearbeiten oder aber die Mehrwertsteuer z.B. nach einer Mehrwertsteuererhöhung ändern müssen.

Auch übertragen viele AVA-Systeme keinen Mehrwertsteuersatz (oder den Wert Null) in der GAEB-Ausschreibung da dieser für die Angebotsaufforderung als DA83 kein Pflichtfeld ist. In diesen Fällen wird dann auf der Summenzusammenstellung im RTF-LV-Editor auch keine Mehrwertsteuer ausgerechnet.

Um dies zu ändern, erfassen Sie den entsprechenden Mehrwertsteuersatz, die Bruttosumme des Angebotes wird dann automatisch neu berechnet. Bestätigen Sie Ihre Eingaben dann immer mit OK.

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Der Mehrwertsteuersatz wird bei der elektronischen Angebotsabgabe als GAEB DA84 mit in der DA84-Datei übertragen, wobei viele AVA-Systeme diesen nicht aus der DA84-Datei einlesen, sondern für die Angebotsauswertung einen dort definierten Mehrwertsteuersatz verwenden. Trotzdem sollten Sie bei Ihrer Angebotsabgabe immer den aktuellen Mehrwertsteuersatz prüfen und gegebenenfalls korrigieren. Aktuelle GAEB X83-Dateien haben gar keinen vordefinierten Mehrwertsteuersatz, so dass Sie diesen dort immer erfassen müssen.

 

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