Achten Sie immer darauf bei Ihren Angeboten den Mehrwertsteuersatz über die Funktion LV-Summe zu prüfen und gegebenenfalls den neuen Mehrwertsteuersatz zu ändern.
Sie können die entsprechende Mehrwertsteuer für Ihr Angebot im Dialog LV-Summe einstellen bzw. korrigieren.
Die Mehrwertsteuer wird von "GAEB-Online 2023" immer aus der entsprechenden GAEB-Ausschreibung gelesen. Ist diese dort nicht vorhanden muss diese vom Anwender im o.g. Dialog gesetzt werden. Leider sind viele GAEB-Dateien ohne Mehrwertsteuer, so dass beim Aufruf dieses Dialoges zunächst nichts angezeigt wird. In diesem Fall erfassen Sie die Mehrwertsteuer im entsprechenden Feld. Denkbar wäre natürlich auch, dass der Auftraggeber keine Mehrwertsteuer erfasst hat, weil er die Preise als Netto-Preise zurück möchte - ggfs. klären Sie dies im Vorfeld mit ihm ab.