
Möchten Sie für Ihr Angebot einen Auf- oder Abschlag erfassen, so kann dies im Dialog LV-Summe erfolgen. Der Auf- oder Abschlag wird bei der elektronischen Angebotsabgabe als GAEB DA84 mit in der DA84-Datei übertragen.
Der Auf- oder Abschlag kann sowohl als Prozentwert, als auch als absoluter Wert erfasst werden. Beachten Sie hierbei, dass der Auf- oder Abschlag entweder als Faktor oder aber als absoluter Wert erfasst werden kann. Beide Angaben sind nicht möglich.
Beim prozentualen Auf- oder Abschlag erfassen Sie einen Aufschlag mit positivem Vorzeichen und ein Abschlag mit einem negativen Vorzeichen.

Beim Auf- oder Abschlag als pauschaler Betrag erfassen Sie einen Aufschlag mit positivem Vorzeichen und einen Abschlag mit einem negativen Vorzeichen.

Aber Achtung: Bei vielen Öffentlichen Ausschreibungen nach dem Vergabehandbuch VHB 2008 - Ausgabe Mai 2010 - wird ein Nachlass (Preisnachlass ohne Bedingung) nur gewertet, wenn dieser vom Auftraggeber gefordert wird. Bitte stimmen Sie sich ggfs. mit dem Ersteller der Ausschreibung im Vorfeld ab.
Seite : http://www.gaeb-online.de/help/nachlass.htm