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Bieterangaben

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Der GAEB-Online Viewer unterstützt auch die Erfassung von Bieterangaben (Bietertextergänzung), wenn diese in der GAEB-Ausschreibung gefordert bzw. dort definiert sind. Der GAEB Datenaustausch sieht hierfür ein spezielles Kennzeichen in der GAEB-Ausschreibung vor, welches für eine Erfassung vorhanden sein muss.

In Positionen, bei denen der Ausschreibende in der GAEB-Ausschreibung eine Bieterangabe festgelegt bzw. vorgeschrieben hat, wird dies im Langtext der jeweiligen Position in gelb angezeigt bzw. der Bereich gelb markiert. Ihre Bieterangabe kann dort dann per Doppelklick auf die gelbe Markierung im Langtext in einem Dialog erfasst werden.

Häufige Probleme mit Bieterangaben

Bieterangaben können im GAEB-Online Viewer immer nur dann erfasst werden, wenn diese in der GAEB-Datei vorhanden bzw. vom Ausschreibenden dort auch gefordert sind. Hierzu muss immer das entsprechende Kennzeichen für eine Bieterangabe in der GAEB-Ausschreibung vorhanden sein.

Oft setzen die Ersteller von Ausschreibungen im Langtext einer Position einfach nur eine Punkt- oder Strichfolge, was für den GAEB-Datenaustausch aber keine Bieterangabe bedeutet! In diesem Fall können Sie als Bieter hier nichts eintragen - es fehlt die Kennzeichnung nach GAEB.

Im folgenden Bild sehen Sie ein Beispiel: Sie sehen in diesen Fällen im GAEB-Online Viewer zwar die Punkte, es fehlt aber die gelbe Markierung und Sie können hier nichts erfassen.

Damit Sie im GAEB-Online Viewer bei einer Bieterangabe etwas eintragen können, muss immer das entsprechende Kennzeichen für eine Bieterangabe in der GAEB-Ausschreibung vorhanden sein. Sie sehen dann im GAEB-Online Viewer die gelbe Markierung im Langtext (siehe nachfolgendes Bild) und Sie können hier einen Doppelklick ausführen.

Sie möchten keine Angabe machen?

Möchten Sie keine Bieterangabe(n) zu einer Position machen, lassen Sie die Felder einfach leer oder tragen Sie als Bieterangabe den Text "keine Angabe" ein. Je nach Vertragsbedingungen gelten dann in der Regel die im Leistungsverzeichnis genannten Fabrikate als vereinbart. (ggf. stimmen Sie sich mit dem Ersteller der Ausschreibung vorher ab!).

Aber Achtung: Bei Öffentlichen Ausschreibungen wird Ihr Angebot in der Regel sofort als ungültiges Angebot ausgeschlossen, wenn Sie keine Bieterangaben ausgefüllt haben!

Mögliche Bieterangaben werden ebenfalls mit in der DA84-Datei übertragen. Lesen Sie hierzu auch den Abschnitt Export DA84.

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