Der GAEB-Online Viewer rechnet (auch beim Export nach MS-Excel®) entsprechend den GAEB-Richtlinien bei Pauschalpositionen immer mit der Menge 1. Dies erfolgt unabhängig davon, welche Menge vom Planer in der GAEB-Ausschreibung festgelegt wurde.
In den Regelungen zum Aufbau von Leistungsverzeichnissen nach GAEB 90, GAEB 2000 und GAEB DA XML ist hierzu zu finden:
Pauschalposition
Bei einer Pauschalposition ist die Menge <= 1 oder sie kann entfallen.
Die Einheit ist "psch", "PSCH" oder "Psch".
Statt des Einheitspreises steht der Vermerk "nur G.-Betrag".
An der Stelle des Gesamtbetrages steht der Pauschalpreis.